Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

gibt es ein Recht, dass ich als Mutter selber da sein will?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: gibt es ein Recht, dass ich als Mutter selber da sein will?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mich interessiert einmal folgendes: habe ich als alleinerziehende Mutter das Recht, mich nach der Betreuung durch die Grundschule selber um mein Kind zu kümmern, oder kann mich z.B. das Jobcenter dazu zwingen mein Kind bis 16Uhr betreuen zu lassen (offener Ganztag in der Grundschule) oder gar eine Tagesmutter zu engagieren? Überall ist nur noch von der gewünschten Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Rede. Was ist denn aber, wenn ich selber auch noch eine gewisse Zeit mit meinem Kind verbringen möchte? Reicht es nicht, wenn ich dem Arbeitsmarkt für eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen der Schulzeiten (hier von acht bis eins) zur Verfügung stehe? Kann man von mir verlangen mein Kind in eine Fremdbetreuung zu geben obwohl ich das nicht möchte bzw. kann man uns Leistungen versagen wenn ich nicht "Vollzeit" arbeiten gehen möchte? Danke für Ihre Antwort, Mamanita.


CKEL0410

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Hallo wenn du dein Leben selber finanziert kannst Du das ohne Probleme machen,aber da du Leitungen vom Staat bekommst wollen die natürliche gucken das du dahin kommst und euch selber finanzierst. Klar will man für die Kinder da sein ich kann das verstehen ,aber warum sollte der Staat das finanzieren???? Wieviele Frauen gehen arbeiten damit die Familie über die Runden kommt,die würden sicher auch gerne Zeit mit den Kindern verbringen! Wer es sich leisten kann soll dies tun ,aber auf Kosten andere finde ich das doch sehr unangebracht. Meine kleinsten ist 1,5 und ich muss auch arbeiten,so ist das, aber mich auf Kosten des Staats dagegen zu entscheiden,dafür hab ich persönlich zu viel stolz,dann ernähr ich meine Familie lieber selber.auch als ich noch alleinerziehend war!


Mitglied inaktiv

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Wenn die Beschäftigung ausreicht um Euch alleine zu finanzieren dann kannst Du das sicherlich machen. Wohngeld wäre eine Möglichkeit eventuell das dann nur noch kleinere Defizit zu schließen. Und auch bei einer 16 Uhr Betreuung bleibt noch Zeit mit dem Kind, meist sind die Hausaufgaben schon erledigt und man direkt mit dem Vergnügen starten.


Lina_100

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Wenn Sie einen Halbtagsjob finden von dem Sie und Ihr Kind leben können haben Sie natuerlich das Recht. Es kann ja - bei allem Verstaendnis fuer die Belastung als alleinerziehende Mutter - nicht Ihr Ernst sein, sich auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf berufen zu wollen um von der arbeitenden Allgemeinheit finanziert zu werden. Was ist mit dem Vater, zahlt der Unterhalt?


Mitglied inaktiv

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Hallo!!! Also, meies Wissens nach, hast Du das Recht bis Dein Kind 12 Jahre alt ist Halbtags arbeiten zu gehen, ob es reicht oder nicht. Wenn es nicht reicht kannst Du Dir Unterstützung vom Amt holen( Wohngeld, ALG-Zuschuß usw.) Also bei meiner Schwägerin ist es so. Bei Ihr wurde es so begründet: Sie hat rechtlich einen Anspruch auf Kindkranktage bis das Kind seinen 12 Geburtstag hat und danach hast Du ja kein recht mehr. Also hats Du auch die Möglichkeit "nur" halbtags" zu arbeiten bis Dein Kind sein 12. Lebensjahr erreicht. Und ich mach das auch so, aber bei mir sieht es wieder anders aus da ich Beamtin bin. Ich habe rechtlich sogar die Möglichkeit halbtags zu arbeiten bis mein Kind 18 Jahre alt ist. Grüßle lukili77


shinead

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Wenn du in einem Job, der zwischen 8:15 und 12:45 Uhr stattfindet genügend verdienst, um nicht mehr auf ALG2 angewiesen zu sein, steht Dir die Möglichkeit natürlich offen. Bist Du aber dann noch auf ergänzende Leistungen der Arge angewiesen, dürfen sie Dich auffordern, Deine Arbeitszeiten zu erweitern. Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss man sich leisten können.


CKEL0410

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ne das mit bis 12 jahren ist schon veraltet,heute soll man gucken sobald das kind 3 ist etwas passendes zu finden!!


Mitglied inaktiv

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Also, veraltet ist wohl nicht, weil meine Schwägerin aktuell in dieser Situation ist. Und Sie wurde nicht aufgefordert sich eine andere Betreuung für ihr Kind zu suchen. Sie geht 4 Stunden arbeiten und bekommt Unterstützung. Vielleicht ist auch von Bearbeiter zu Bearbeiter unterschiedlich, geht vielleicht nach "Nase". grüßle lukili77


CKEL0410

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also hier bei uns werden die mütter schnellst möglich an arbeit gebracht,die sb brauchen ja auch immer etwas bis sie alle fälle durchgearbeitet haben und man entscheidet halt nach einzelfall,aber das es grundsätzlich so ist,bis zu einem bestimmten alter garnicht oder nur tz,das wurde abgeschafft!


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