Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geteiltes Sorgerecht?!?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geteiltes Sorgerecht?!?

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Liebe Frau Bader, mein Ex (der Vater meines Kindes) möchte nach poitivem Vaterschaftstest das geteilte Sorgerecht für unsere Tochter beantragen, notfalls dafür kämpfen. Das Kind ist fast 6 Monate alt und er hat sie noch nie gesehen. Bisher hat er die Vaterschaft noch nicht anerkannt und wird dies auch erst nach dem Test machen - damit habe ich zwar kein Problem (meine Zustimmung für dem Test habe ich bedenkenlos gegeben), aber ich hätte ein riesen Problem damit, das Sorgerecht mit ihm zu teilen. Wir haben privat sehr große Differenzen. Gegen ein 14-tägiges Besuchsrecht habe ich jedoch nichts einzuwenden. Sie sehen Sie seine Chance, vor Gericht tatsächlich das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen? Über eine baldige Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Jennybalou


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Ehe kein Anspruch.Dann haben Sie ein Wahlrecht, er nicht. Liebe Grüsse, NB


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Ledige Mütter haben automatisch alleiniges Sorgerecht; für das gemeinsame Sorgerecht muß die Mutter zustimmen. Diese Einwilligung kann gerichtlich nicht erzwungen werden kann.


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Hallo! Wie schon gesagt wurde kann er ohne deine zustimmung nichts machen und das Gericht auch nicht. Wenn ich dir einen Tipp geben kann, Stimme nicht zu wenn du das nicht willst! Ich war damals so blind vor Liebe und hab es gemacht. Das ende vom Lieb 3 Monate später hat er sich von Uns getrennt und nun muß ich Ihn wegen jeder Unterschrieft hinterher rennen. Das ist nicht schön. Dir weiterhin viel Glück!


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hey die beiden haben recht..ihr seid nicht verheiratet und er kann sich auf den kopf stellen er wird das sorgerecht nicht bekommen,auser das wohl des kindes ist in gefahr und das muß er beweisen können!! allso mach dir keinen kopf lg melanie


Mitglied inaktiv

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Hallo und Guten Morgen! Das was Andrea schreibt, stimmt so nicht. Ein Gericht kann durchaus die gemeinsame elterliche Sirge anordnen, WENN es dem Kindeswohl dient. In Eurem Fall muß aber der Vater nachweisen, daß es dem Kindeswohl dient, wenn er (über regelmäßigen und engagierten Umgang, der ja eh' schon NICHT stattfindet, hinaus) die elterliche Sorge mit übernimmt. Wie will er denn begründen, daß er fundierte Entscheidungen für das Kind treffen kann, wenn er es noch nicht mal regelmäßig (und intensiv) sieht? Welche Begründung gibt es denn, daß er sich bisher nicht um sein Kind gekümmert hat? Nur weil er evtl. nicht der Vater wäre??? Elterliche Sorge bedeutet nicht, daß man "Rechte am Kind" hat, sondern, daß man sein Kind umSORGT. Viel Chancen wird er nicht haben. Gleichwohl ich ihm durchaus den versuch lassen würde. Sieh es sportlich, soll er doch! Viele Grüße Désirée


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