Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nächsten Monat endet mein Erziehungsurlaub. Bis jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigte auf 325€-Basis gearbeitet. Da ich wieder schwanger bin, müßte ich drei Wochen arbeiten, um dann wieder in Mutterschutz und erneuten EZU zu gehen. Ist es richtig, das durch den steuerpflichtigen Verdienst, den ich in diesen drei Wochen hätte, auch die Einkünfte aus dem 325€-Verdienst rückwirkend im Rahmen der Steuererklärung nachversteuert werden? Dann wäre es ja eigentlich ein Nachteil für mich, tatsächlich wieder meinen Arbeitsplatz für diese Zeit anzunehmen. Viele Grüße und danke im voraus Sandy
Liebe Sandy, das ist eine steuerliche Frage aber ich will mich bemühen (sicher sagen kann ich es aber nicht): für den 325 haben Sie ja einen Freistellungsantrag gestellt. Soweit ich weiß, ist der 325 er nur dann steuerfrei, wenn man in diesem Monat keine anderen Einkünfte hat. Dann müssten Sie es nicht versteuern. Gruß, NB
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Hallo, Am 7-ten Mai 2005 wurde meine erste Tochter geboren. Damals habe ich in keine Elternzeit in Anspruch genommen. Am 3-ten August 2007 kam meine zweite Tochter zur Welt. Nach de zweiten Geburt war ich 1 Jahr zu Hause. Am 1-ten Sept 2008 habe ich im Rahmen der Elternzeit 30 Std. pro Woche gearbeitet. Meine Elternzeit endet am 31.08.2010. Fr ...
Hallo, ich habe eine Frage und zwar: ich wurde am 01.04.2011 in einer Zahnarztpraxis als Zahnmedizinische Fachangestellte eingestellt. Der Vertrag war oder ist befristet bis 31.03.2012. Am 20.05.2011 habe ich erfahren, dass ich in der SSW schwanger bin und habe ab 01.06.2011 einen Berufsverbot vom Arbeitgeber bekommen. Ich habe kein Urlaub währen ...
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