Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

geringes elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: geringes elterngeld

meijen

Beitrag melden

Hallo frau bader ich werde wohl vorraussichtlich nur den mindestsatz an elterngeld bekommen.welche möglichkeiten habe ich noch finanzielle unterstützung zubeantragen? Und wo? Mein partner hat ein einkommen von 1400 netto.dann hätten wir zweimal kindergeld plus elterngeld und 75 € fürs geschwisterchen.die wohnung kostet schon fast 800 € und dann kommen auch noch kindergarten kosten dazu und die normalen ausgaben die man halt so hat.ich habe angst das es alles nicht reicht. Vg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, staatliche Leistungen werden Sie wahrscheinlich nicht erhalten. Rechnen können Sie hier: http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das sind zusammen fast 2200€ Zu 4. ? Wieso bekommst Du nur den Mindestsatz ? Wenn Du Geschwisterbonus bekommst ist das erste Kind noch unter 3, Du Zuhause in Elternzeit. Die Kindergartenkosten kann man da doch einsparen. Ist die Miete hoch oder üblich bei Euch ? Das erste Kind ist auch von Deinem Mann ? Wohngeld und Kindergeldzuschlag kann man versuchen, aber 2200€ Einkommen ist nicht wirklich zu wenig.


meijen

Beitrag melden

Hallo ja ich bekomme den mindestsatz plus geschwisterbonus.ich wollte nach meinem ersten kind eigentlich wieder arbeiten aber dann haben wir die planung spontan verworfen.und ja ich bin zuhaus wollte aber das mein kleiner jetzt schon in den kindergarten kommt er ist seit anfang november dort. da stand noch der plan mit dem arbeiten.und hin oder her finde ich das die klein im kindergarten viel mehr gefördert werden.ich wäre schön blöd wenn ich ihn jetzt wieder aus dem kindergarten raus hohle um kosten zuparen es ist schwer ein platz zubekommen und dann würde die sucherei in ca zwei jahren wieder von vorne losgehen.nein danke.zu unseren mietkosten unsere miete ist sohoch und mal eben umziehen ist nicht drin da wir unser wohnung sehr mögen und son umzug ist auch mit erheblichen kosten verbunden.der vatet ist bei beiden kindern der gleich aber was tut das zur sache?! wenn man plötzlich ca 400 € weniger hat ist das schon ein unterschied.sei mir nicht böse aber ich habe meine frage extra ins expertrnforum geschrieben!!! Ich habe es schon bei einer anderen frage gehabt die ich ins expertenforum geschrieben habe das ich mich dann rechtfertigen musste warum wieso weshalb.und ich muss mir dann nicht anhören eigentlich habt ihr doch genug geld.so das wars von mir.ein schön tag dir noch. Vg


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Aber ja, 2200€ sind das womit andere Familien auch auskommen. Die Frage nach dem Vater ergibt sich, weil sonst ja noch Unterhalt dazu kommt. Wohnung schön finden und Kind fördern wollen ist alles super, solange man es ohne den Staat finanzieren kann auch Deine eigene Entscheidung. Sobald der Staat und Steuerzahler ins Spiel kommt aber nicht mehr. Du sagst doch selbst Du musst viel Kindergarten zahlen. Aber nicht um Geld zu erwirtschaften. Da muss man eben Abstriche machen wenn man bewusst seine Finanzlage nicht verbessert. Das ist nicht bös gemeint.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...