Mitglied inaktiv
Hallo, Meine Situation ist wie folgt: Ich bin im Juni 2001 schwanger geworden, kurz darauf wurde ich krank geschrieben und anschließend (ab Mitte Aug.) wurde ein generelles Berufsverbot ausgesprochen. Im März 2002 habe ich dann entbunden. Jetzt nehme ich voraussichtlich 3 Jahre Erziehungsurlaub. Nun mein Problem. Eigentlich glaubte ich zu wissen, dass ich den Resturlaub vom Vorjahr an meinen Erziehungsurlaub anhängen kann. Nun sah ich auf meinem Lohnzettel, dass plötzlich mein ganzer Urlaub gestrichen war. Nach Anfrage beim Arbeitgeber wurde mir mitgeteilt, dass ich ja wegen des Berufsverbotes den Urlaub nicht hätte nehmen können, ich ja aber alles bezahlt bekommen hätte. ( Urlaub wurde aber nicht extra ausbezahlt. ). Wer hat nun Recht, steht mir der Urlaub noch zu und bekomme ich auch noch Urlaub für das Jahr 2002 ( also bis zum Beginn des Erziehungsurlaubes ) ?? Vielen Dank schon im Voraus für das Beantworten meiner Frage !! Mit freundlichen Grüßen Mandy !
Liebe MAndy, Ihnen steht der Urlaub zu, Sie können ihn nach dem EU nehmen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. GRuß, NB
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