Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gemeinsames Haushalt.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gemeinsames Haushalt.

Mitglied inaktiv

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Hallo. Seit ca. 10 Monaten haben wir einen gemeinsamen Haushalt. Jeder hat ca 50/50 bezahlt. Die Kaffee Maschine hat er bezahlt. Die war sehr teuer. Und hat >1200 Euro gekostet. Gestern hat er sie weggenommen und seiner Schwester ausgeliehen. Weil ich in der Schwangerschaft kein Kaffee trinke. Ist es rechtens Sachen aus dem gemeinsamen Haushalt zu entfernen und auszuleihen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie gehört ihm und er kann damit machen, was er möchte. Er kann sie auch verschenken. Liebe Grüße NB


Kärchen

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Was für eine merkwürdige Beziehung.. Aber davon unabhängig.. Ihr habt also exakt aufgerechnet, wer was bezahlt und dabei darauf geachtet, dass beide 50%der Gesamtausgaben tragen. Das heisst zB er hat die Kaffeemaschine bezahlt und du vielleicht die teure Waschmaschine. Nun nutzt du den von ihm bezahlten Part nicht und er hat ihn daraufhin verliehen. Und du fragst, ob er das ohne deine Einwilligung darf, oder nach 'interner Absprache' (?) alles eigentlich zur Hälfte Euch beiden gehört (also Kaffeemaschine wie Waschmaschine).. Ich würde mal sagen, da diese interne Absprache, sofern sie so existiert schwer nachweisbar ist (ausser sie würde vertraglich festgehalten) und du daher auch einfach die Waschmaschine verleihen dürftest.. Kann man vermutlich eh nicht viel machen.. Für die Beziehung zueinander würde ich aber dringend empfehlen einfach mal darüber zu reden was einen stört und warum. Sofern die Beziehung in Takt ist, sollten hier doch Lösungen zu finden sein. Viel Glück!


Mamamaike

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Hallo, wo liegt denn das Problem, wenn die Maschine gerade nicht genutzt wird und sie lediglich verliehen ist? Verleihst Du nichts, was gerade nicht gebraucht wird? Das ist keine juristische Frage, sondern das solltest Du mit Deinem Partner klären. Viele Grüße


Mutti69

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Ihr seid nicht verheiratet, trotzdem stellt sich die Frage, ob die Kaffeemaschine gemeinsam angeschafft wurde. Das ist manchmal schwer nachvollziehbar. Indizien für eine gemeinsame Anschaffung wären: ihr ward beide/zusammen im Markt und habt sie gemeinsam ausgesucht. Ihr wolltet beide genau DIESE Maschine. Ihr habt sowas wie gemeinsam eine Haushaltsführung, auch wenn ihr kein gemeinsames Konto habt. Also z.B. gehst du immer einkaufen und bezahlst komplett von deinem Geld, bringst ihm auch Socken und Unterhosen mit, die DU bezahlst. Indizien die dafür sprechen, dass die Maschine sein Eigentum ist: Er hat sie bezahlt. Er hat sie alleine ausgesucht. Du hättest eine andere ausgesucht. Sein Name steht auf der Rechnung. Ihr haltet eure Konten weitestgehend getrennt. Du siehst, die Frage lässt sich nicht einfach beantworten. Allerdings stellt sich für mich persönlich die Frage, was bei euch los ist, dass du wegen einer entliehenen Kaffeemaschine, die du aktuell nicht benutzt, so einen Aufriss veranstaltest. Klingt nicht wirklich gelassen. Ich bin daher der Meinung, das ist keine wirkliche Frage des Rechts, sondern eine Frage auf der Paarebene.


cube

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Naja, er hat sie bezahlt - also gehört sie ja sozusagen ihm. Ich denke, es geht dir eher darum, das er Dinge, die euch gemeinsam gehören (im Sinne von "für euch als Paar angeschafft", unabhängig davon, wer bezahlt hat) ohne dein Einverständnis oder dich zu fragen? verleiht. Wäre das oft so, dass er Dinge, die euch gemeinsam betreffen ohne dich entscheidet, solltest du das mit ihm besprechen. Würde mich auch ärgern. War das jetzt eine einmalige Sache und fragst aber direkt mal bei einem Anwalt nach ... mhh ... dann würde ich sagen, du hast irgendwie ein Problem. Sorry. Grundsätzlich meine ich, es ist eine Paarsache und nichts für einen Anwalt.


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