Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bestand die ersten 2 Monate gemeinsamer Haushalt mit dem Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bestand die ersten 2 Monate gemeinsamer Haushalt mit dem Kind

bulli2

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Hallo. Meine Tochter kam am 23.03.2018 im nicht EU-Ausland zur Welt. Vom 09.03.2018 bis zum 10.05.2018 habe ich mir Urlaub genommen und war durchgehend dort. Seit der Geburt lebt das Kind immer nur bei mir (auch im Ausland) und wird nur von mir versorgt. Am 10.05.2018 reisten wir zusammen mit meiner Tochter nach Hause, nach Deutschland. Meine Frage ist, ob in der Zeit von 24.03.2018 bis zur Einreise nach Deutschland nach deutschem Recht ein gemeinsamer Haushalt mit meinem Kind vorhanden war und ob für diesen Zeitrahmen Anspruch auf Elterngeld besteht? Ich bin deutscher und habe meinen gewöhnlichen Wohnsitz im Deutschland. Vielen Dank S. Volodin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn tatsächlich die Wohnung vollständig bestanden hat und sie sich nur in diesem Zeitraum im Ausland ausgenommen haben, können Sie Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Bestand denn der Haushalt in Deutschland noch bzw. bestand die Möglichkeit auch ungeplant/spontan vor dem 10.05.2018 wieder in die deutsche Wohnung zurückzukehren? Die Richtlinien zum Elterngeld geben da eine sehr genaue Definition vor: "Wer sich im Ausland aufhält, behält seinen Wohnsitz in Deutschland dann bei, wenn die Wohnung im Inland auch bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann und der Auslandsaufenthalt voraussichtlich in der Regel ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet." Wenn dem so ist, dann besteht dem Grunde nach auch ein Anspruch auf Elterngeld.


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