Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen und ich hoffe, sie können mir weiterhelfen. Ich habe mit meinem Ex (wir waren nie verheiratet) gem. Sorgerecht und meine Tochter hat ihren Zweitwohnsitz bei ihm, wohnt aber von Anfang an (sie ist im Juni 2 Jahre alt) bei mir. Darf er mir verbieten, in den Urlaub zu fahren, weil das auf ein Papa-Wochenende fällt oder muss ich ihn lediglich rechtzeitig informieren? Darf er mir außerdem (nur um mir eins auszuwischen) verbieten, sie in eine Krippe zu geben, wenn mir das Geld nicht mehr reicht und ich wieder arbeiten muss? Wie ist das mit den Besuchszeiten? Wann und wie lange darf er sie an den Wochenenden haben (sie ist immerhin erst 2)? Er möchte sie jedes Wochenende von Freitag bis Sonntag ... Und last but not least: Steht mir Betreuungsunterhalt (also Geld für MICH, nicht für das Kind) zu und wieviel? Er meint nein, da ich Mieteinnahmen aus zwei Wohnungen habe. Davon zahle ich aber meine Hypothek ab und zahle noch 300 Euro selber drauf. Vielen Dank erstmal!
Hallo, natürlich dürfen Sie in den Urlaub fahren-er aber auch! Krippe darf er nur verbieten, wenn es dafür einen für das Kind wichtigen Grund gibt! Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2. Kosten SS u. Entbindung Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt 3. Säuglingsausstattung Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) 4.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend Gruß, Nb
Mitglied inaktiv
Fällt der Urlaub auf ein Papawochenende musst du lediglich für Ausgleich sorgen, also ihn das Wochenende nachholen lassen. Ich glaube nicht dass er dir verbieten kann dich um dein Lebensunterhalt zu kümmern, wenn du deswegen die Kleine in eine Tageseinrichtung gibst wird er nichts machen können. Und bis die Kleine 3 ist steht dir Betreuungsunterhalt zu sofern er genug verdient. Nimm dir dafür am Besten einen Anwalt. Mit den Besuchszeiten, dafür gibts kein Patentrezept, sie sollten aber dem Alter des Kindes angepasst sein. Am besten mal mit dem Jugendamt in Verbinung setzten dioe können dir da sicher einen Rat geben, was für ihr Alter ok wäre. LG
Mitglied inaktiv
Hallo! zu den Besuchszeiten kann ich Dir folgendes aus meiner eigenen Erfahrung mitteilen: Mein Sohn war auch 2 Jahre alt, als ich mich von meinem Mann getrennt hatte. Vom Gericht wurde meinem Exmann damals folgendes Umgangsrecht (auch aufgrund des Alters)zugesprochen: jedes zweite Wochenende von Samstag 9.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr. Daran hat sich bis heute nichts geändert, mein Sohn ist jetzt 7 Jahre alt. Liebe Grüße, Sabine.
Ähnliche Fragen
Hallo, der Vater meiner Tochter und ich leben getrennt. Unsere Tochter lebt bei mir und besucht ihren Papa recht häufig. Über den Umgang haben wir uns untereinander geeinigt. Es gibt also keine ganz feste Regelung oder gar einen Titel. Ich bin Landesbeamtin und unsere Tochter ist deshalb beihilfeberechtigt und privat versichert. Ihr Vater i ...
Sehr geehrte Frau Bader. mittlerweile ist meine Tochter 12 Wochen (10.05.24) alt. Mit ihrem Erzeuger habe ich seit Januar keinen Kontakt mehr gehabt bis vor kurzem. Ich wollte, dass er die Vaterschaft anerkennt. Er weigerte sich und wollte einen DNA Test. Das ist immer noch in Klärung (anscheinend macht man sich da erst nach Geburt Gedanken d ...
Hallo Frau Bader, Ich habe einen 15 Jahre alten Sohn für den ich seit Geburt das alleinige Sorgerecht habe, der Vater hatte 13 Jahre, auf eigenen Wunsch, keinen Kontakt, und seit zwei Jahren unregelmäßig. Mein Sohn hat ein mittelschweres ADHS und ist seit langem in der Schule unglücklich ( alles dokumentiert, ich war beim Psychiater hab ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Ärztin empfiehlt mir eine psychosomatische Reah. Sie sagt meine beiden Kinder (7+4) kann ich als Begleitung mitnehmen. Muss ich den Kindsvater um Zustimmung bitten? Der Umgang wurde per Gericht geregelt 10 Tage bei mir und 4 Tage beim KV. Eigentlich möchte ich nicht das er erfährt, wie schlecht es mir geht. ...
Hallo Frau Bader Sie will ja mit den Kindern ausziehen. Zum neuen Freund, etwa 400 Kilometer. Das ist gerade die große Angst, dass sie Fakten schafft. Er ist offen für ein Wechselmodell wobei den Kindern Schule und Umgebung erhalten bleiben. Seine Arbeitszeiten sind seit Dezember angepasst, er könnte die Betreuung problemlos übe ...
was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Tag Frau Bader, mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen. Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte ...
Hallo Frau Bader , der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?