Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gelten Schließzeiten des KiTas für mich (Erz.) im BV als Urlaubstage?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gelten Schließzeiten des KiTas für mich (Erz.) im BV als Urlaubstage?

liami

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Hallo Frau Bader, ich bin Erzieherin und seit Beginn meiner Schwangerschaft aufgrund der fehlenden Immunität im Beschäftigungsverbot. Nach ein paar Wochen fragte mich mein Arbeitgeber, ob ich nicht zu 40%(2 Tage die Woche) von zu Hause aus arbeiten könnte (Pflege der Homepage, schriftliches). Ich willigte ein. Ich habe noch den vollen Urlaubsanspruch für dieses Jahr und will vor dem Mutterschutz noch Urlaub nehmen. Mein Arbeitgeber sagte mir nun, dass von meinen 29 Urlaubstagen 15 Tage für die Schließzeiten in den Sommerferien abgezogen werden. Ist das so okay, oder müssten in meinem Fall nicht pro Woche nur 2 Urlaubstage abgezogen werden, da ich ja für die restliche Zeit ein Beschäftigungsverbot habe? Wenn ich 100% Beschäftigungsverbot hätte, würden dann die Schließzeiten des Kindergartens für mich auch als Urlaubstage gelten? Ich wäre Ihnen jedenfalls sehr dankbar über eine Antwort, weil ich da selbst nicht mehr weiterkomme bei der Suche nach einer Antwort. Viele Grüße, Liami


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie erhalten ja ganz normalen Lohn und es wird deshalb auch ganz normal Urlaub abgezogen Liebe Grüsse, NB


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