Lilo301
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Ich hatte eine 2-Tage-Woche mit einem Jahresurlaub von 12 Tagen. Aus letztem Jahr hatte ich einen Tag Resturlaub, also insgesamt 13 Tage (entspricht 6,5 Wochen) Im März habe ich davon 2 Tage genommen. Mein Vertrag wurde am 1.4. auf eine 4-Tage-Woche erhöht. Was passiert mit den 11 Tagen Urlaub? Werden diese auf 22 Tage aufgewertet, dass ich am Jahresende trotzdem auf 6,5 Wochen Urlaub komme? Wenn für Apr-Dez der "neue" Urlaubsanspruch gilt, stehen mir noch 18 Tage zu. Dadurch würde mir am Ende des Jahres eine Woche gegenüber den vorherigen Voraussetzungen fehlen. Leider werde ich online nicht fündig. Ich freue mich über eine Antwort und bedanke mich für Ihre Zeit. Viele Grüße
Hallo, das wird im Dreisatz umgerechnet. Liebe Grüße NB
Neverland
Dir stehen die 11 Tage Urlaub zu, plus der Urlaubsanspruch aus April-Dezember auf 4 Tage gerechnet. wenn du bisher 12 Tage Urlaub im Jahr hattest, und es nun 24 Tage sind, rechnest du um was dir pro Monat zustehen würde, also 24 durch 12. April-Dezember sind 8 Monate. Ergibt also für dieses Jahr bei 4 Tage Woche 16 Tage. Diese kommen zu deinem Resturlaub dazu. Du solltest allerdings klären, ob der Resturlaub nicht zum 31.03 verfallen ist. Das ist die Regel das bis dahin nicht genommener Urlaub verfällt, falls keine Besonderheiten vorliegen.
Lilo301
Den einen Tag Resturlaub habe ich Ende März genommen.
Zickeheike
Welche 11 Tage,?
Wenn ich das richtig gelesen habe hast du einen Jahresurlaub von 12 Tagen gehabt. ( plus 1 Tag Resturlaub)
Ergibt für Januar - März doch nur einem anteiligen Anspruch von 6 Tagen ...oder?
Januar - März ...6 Tage + 1 Tag Resturlaub - 2 Tage genommener Urlaub ...
= 4 Tage + Anspruch aus April - Dezember.
Oder versteh ich's falsch?
Zickeheike
Fehler in der eigenen Rechnung
Bei 12 Tagen aufs Jahr ist es 1 Tag "Anspruch im Monat" ...also Januar - März 3 Tage + einer Rest vom letzten Jahr.
Zwei Tage hast du schon genommen ergibt bei mir
2 + Anspruch aus April - Dezember
Oder bin ich immernoch falsch
Neverland
Sorry bin über die 11 Tage im Text gestolpert. Daran liegt es. Dann ist die Rechnung natürlich eine andere.
MamaausM2
Du hast 22 Tage Urlaubsanspruch. Jan bis märz 3 Tage (12 Tage pro Jahr) plus die 18 ab April
roza_soza
Genau, 22 Tage, einen hast du im März schon genommen (der zweite Tag war ja Resturlaub), also aind jetzt dann noch 21 Tage übrig.
Ähnliche Fragen
Hallo Ich habe vor meinem Sohn einen Minijob mit einem Tag a 8 Stunden gearbeitet, aus diesem Arbeitsverhältnis besteht noch ein Urlaubsanspruch von 6 Tagen. Dieses Arbeitsverhältnis habe ich zu Beginn meines Mutterschutzes gekündigt. Nun Arbeite ich wieder einen Tag a 4 Stunden und wollte mir meinen alten Urlaub die 6 Tage ausbezahlen lasse ...
Hallo Frau Bader, ich habe vor einiger Zeit Urlaub beantragt für August, dieser wurde auch genehmigt. Jetzt wurde mir heute aufgrund von Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot für 4 Wochen gegeben. Während der Zeit habe ich aber schon Urlaub. Verfallen diese Tage dann? Oder bekomme ich die Urlaubstage aufgrund des Beschäftigungsverbotes zurü ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch und finde darauf keine eindeutige Antwort. Ich arbeite nun wieder Teilzeit in Elternzeit (5 Tage die Woche, nun eben weniger Stunden pro Tag). Mein Arbeitgeber hat für dieses Jahr meinen Urlaub für jeden vollen Monat, in dem ich in Elternzeit war, gekürzt. Wie verhält es sich n ...
Guten Tag, mein Partner nimmt vom 27.12.2023 bis 23.02.2024 Elternzeit. Wir sind davon ausgegangen, dass er aufgr. § 17 (2) BEEG den Resturlaub aus 2023 im gesamten Jahr 2024 nehmen kann. Nun teilte uns seine Personalabteilung mit, dass er nur 3 Urlaubstage ins Jahr 2024 übertragen darf, da er nur diese 3 Urlaubstage aufgrund der Elternzeit nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Urlaubstage, welche vor der Elternzeit übrig geblieben sind sowie während der Elternzeit und Teilzeitarbeit erworben werden. Ich habe 30 Urlaubstage im Jahr. Aus 2023 sind 11 Tage übrig geblieben. Voraussichtlicher ET ist Mitte März, Mutterschutz geht von Anfang Februar bis Mitte Mai ...
Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...
Hallo Frau Bader, ich bin im Streit mit meinem Arbeitgeber über den Resturlaub nach längerer Elternzeit. Es geht um das Jahr 2020. Ich möchte wissen an welchen Tagen genau ich 2020 Urlaub in Anspruch genommen habe. Mein Arbeitgeber nennt aber nur eine Gesamtanzahl an Tagen, die ich nicht nachvollziehen kann. Ein Urlaubsantrag lief in ...
Hallo Frau Bader, aktuelle befinde ich mich in der Ssw21 und habe einen BV.Ab der 8SsW. Ich hab Resturlaub vom Jahr 2023 10 Tage vom Jahr 2024 komplett 30 Tage ich plane ca.1Jahr Elternzeit. Ab juni 2025. was passiert mit meinen Urlaubstagen? Was ist mit dieses Jahr mit den Urlaubstagen? Darf ich die nach Elternzeit einfach nehmen oder muss der AG ...
Hallo Frau Bader, normalerweise arbeite ich Vollzeit 5 Tage Woche 38,5 Std. Und habe 28 Tage Urlaub. Zuletzt habe ich Januar 2024 bis zum 12 Januar gearbeitet, dann hatte ich 5 Tage Urlaub, anschließend ein Beschäftigungsverbot vom Arzt und im Anschluss Mutterschutz vom 05.02.24 bis 13.05.24. Meine Elternzeit hat direkt danach begonnen und geht bi ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit