Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gelte ich vor dem Gesetz als Alleinerziehende oder Verheiratete??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gelte ich vor dem Gesetz als Alleinerziehende oder Verheiratete??

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, meine Schwangerschaft hat meine komplette Lebensplanung aus dem Gleichgewicht geworfen, so dass ich nun fuer jede Information, die ich erhaschen kann, dankbar bin. Kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 99 mein Studium beendet und bin seit Januar in einer WErbeagentur fern von meiner Heimat angestellt. Im Mai 00 erfuhr ich von meiner nicht geplanten Schwangerschaft. Geburtstermin ist bereits der 03.11-00. Mein Partner ist seit vier Jahren von seiner Ehefrau getrennt, jedoch noch verheiratet und hat bereits zwei Kinder (5 + 11). Seit meinem Berufseinstieg leben wir in einer 2-Zi. Whg zusammen. Meine Frage nun: Mein Partner (Vater meines Kindes) ist finanziell durch die Zahlungen an seine Noch-Ehefrau, seine Kinder und die Raten des gemeinsamen Kredits durch Hausbau (das bereits seinen Kindern ueberschrieben wurde) so belastet, dass er seine 2te Familie nicht ernähren kann. Woher kann ich somit Hilfe (finanzielle Hilfe/Unterstuetzung, Beihilfe?, kürzere Wartezeit auf einen Kindergrippeplatz, etc.) erwarten? Gelte ich vor dem Gesetz (z.B. für Berechnung der Hoehe des Erziehungsgeldes, etc.) als Verheiratet oder Alleinerziehende?? Riesengrosses Dankeschoen!!!! Seien Sie nett gegruesst von Annal


Mitglied inaktiv

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Hallo Anna, da ihr zusammen wohnt, bist du nicht allein erziehend. Ob und wieviel an finanzieller Unterstützung ihr bekommt, hängt von eurem Einkommen ab. Schulden werden nicht berücksichtigt - wenn dein Partner also gut verdient und ziemlich viel zahlen muß, gibt es meines Wissens keine Unterstützung.


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