Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach dem neuen Gesetz

Frage: Elterngeld nach dem neuen Gesetz

Melek123

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Hallo. Ich habe mein Sohn im Mai 2017 bekommen und erst zwei Jahre dann 1/2 Jahr Verlängerung in Elternzeit beantragt. Befinde mich in Elternzeit bis Ende Oktober. Bin allerdings erneut schwanger geworden. Mein Entbindungstermin ist der 04.02.2020 Mein letzter Aussprache mit meinem Arbeitgeber war, dass ich ab November wie vor der Schwangerschaft einzusteigen. Nun haben wir in zwei Wochen ein Termin um alles weitere zu planen. Mein AG ist noch nicht informiert über mein Zustand Allerdings werde ich vermutlich nicht mehr anfangen können. Denn ich bin hoch Risiko schwanger und muss vermutlich auch ab der 25. ssw stationär aufgenommen werden. Wie verhält es sich mit meinem neuen Elterngeld/Mutterschaftsgeld? Sollte ich mein Elternzeit erneut verlängern? Würde das was ausmachen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die alte Elternzeit endet und der Vertrag lebt wieder auf. Wenn sie stationär im Krankenhaus sind dann sind Sie eben arbeitsunfähig. Da dies aber Schwangerschaft bedingt ist, haben Sie beim Elterngeld keine Nachteile. Und auch nicht beim Mutterschutz. Liebe Grüße NB


HeyDu!

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Ich würde die Elternzeit keinesfalls verlängern. Deine Elternzeit endet und gut. Es greift der aktuelle ("alte") Vertrag. Im BV gäbe es Geld entsprechend Vertrag. Im Krankheitsfall 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG, also auch volles Geld. Dann beginnt ja schon fast dein Mutterschutz ;-) In dem hättest Du dann wieder Anspruch auf "volles" Geld (von KK und AG). Beste Grüße


Mitglied inaktiv

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Einer Verlängerung muss dein AG nicht zustimmen. Für das neue Elterngeld wäre Einkommen wichtig, wenn mehr als Mindestsatz rauskommen soll. Sollte die aktuelle Elternzeit bis Mai verlängert werden, kannst du dann auf einen Tag vor neuen Mutterschutz diese beenden. Dann erhälst du das Mutterschaftsgeld auf Höhe deiner alten Bezüge. Solltest du ab Nov arbeiten und es folgt eine Arbeitsunfähigkeit, wird diese beim neuen Elterngeld ausgeklammert werden wenn es schwangerschaftsbedingt sein. Hört sich jedenfalls so an. Jetzt in der EZ hat das kein belang


HeyDu!

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Blödsinn... Warum sollte die EZ bis Mai 20 verlängert werden, wenn das Kind ca. am 04.02.2020 geboren wird? Der letzte Absatz ist auch falsch. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, erhält die Frau 6 Wochen Lohnfortzahlung. Also vom 01.11. bis 13.12.2019. Diese Zeit wird beim Elterngeld nicht ausgeklammert! Warum auch, es heißt LohnERSATZLEISTUNG. Der Mutterschutz beginnt nach heutigem Stand am 24.12.2019. Es handelt sich also, wenn überhaupt um wenige Tage Krankengeld... man könnte für die paar Arbeitstage auch Urlaub nehmen ;-)


HeyDu!

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Mensch, man wird selbst ganz kirre. Entschuldigung. Es heißt natürlich erst nach den 6 Wochen LohnERSATZLEISTUNG und für die 6 Wochen LOHNFORTZAHLUNG oder auch ENTGELTFORTZAHLUNG.


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