Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gesetz nun beschlossen - Elterngeld bei Arbeitslosigkeit während Corona-Krise

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gesetz nun beschlossen - Elterngeld bei Arbeitslosigkeit während Corona-Krise

Samsone

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte meine Frage (siehe unten) schon letzte Woche gestellt. Da ich heute gelesen habe, dass das neue Gesetz nun vom Bundestag beschlossen wurde, möchte ich meine Frage nochmal stellen... Ursprüngliche Nachricht: Guten Tag Frau Bader, ich hatte letzte Woche bereits meine Frage gestellt. Darauf haben Sie jedoch geantwortet, dass Sie von dem neuen Gesetz (gemäß dem bei Eltern, die wegen der Corona-Krise Arbeitslosengeld empfangen haben, die entsprechenden Monate für den Bemessungszeitraum ausgeklammert werden) noch nichts gehört haben. Sie finden das Gesetz unter folgendem Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918698.pdf Nun nochmal meine Situation: Ich habe Mischeinkünfte und bin seit Ende 2019 als arbeitssuchend gemeldet und beziehe ALG 1. Nun hatte ich eine Stellenzusage in einer Kita, die jetzt jedoch aufgrund der Kita-Schließungen wegen Corona vorerst abgesagt wurde. Greift hier auch die Regelung des neuen Gesetztes, sodass ich den Bemessungszeitraum um ein Wirtschaftsjahr verschieben kann, falls wir 2021 ein Kind bekommen? Zwar begann meine Arbeitslosigkeit schon vor der Coronakrise, allerdings wäre ich ohne die Coronakrise ja inzwischen nicht mehr arbeitslos, sondern würde die neue Stelle beginnen? Auch, falls Sie es nicht zu 100 % wissen, weil die Situation völlig neu ist - wie ist Ihre Einschätzung? Vielen Dank für Ihre Weiterhilfe und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dazu steht beim Ministerium: Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen. Frage ist, ob Sie unter "aufgrund der Pandemie" fallen. Wenn Sie eine schriftliche ZU - und Absage haben mit der Corona-Begründung, würde ich sagen "ja" Liebe Grüße NB


Dojii

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Da es noch keine Arbeitsanweisung der zuständigen übergeordneten Stellen an die einzelnen Elterngeldstellen gibt, wie diese Änderungen umzusetzen sind, ist alles nur Theorie. Im Gesetz steht, du musst glaubhaft machen, dass du in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 aufgrund der Pandemie ein geringeres Einkommen hattest. Wenn du die Stellenzusage und -absage nachweisen kannst, sollte das meiner Meinung nach genau diese Voraussetzung erfüllen. .


Samsone

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Danke für die Rückmeldung! Ich hoffe, dass es so klappt.


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