Ich gehe ab dem 5.11.2012 in den Mutterschutz. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.12. aus und wird nicht verlängert. In dieser Zeit bin ich aber noch in den 8 Wochen nach der Geburt. Wer zahlt mir dann den restlichen Mutterschutz und wo muss ich das Geld dann beantragen? Ab dem 12.02.2013 beginnt ja dann die Elternzeit. Aber wer bezahlt mir das wenn ich arbeitslos bin und wieviel Geld bekomme ich dann?
von
sunny.heise
am 11.08.2012, 10:45
Antwort auf:
mutterschutz und elterngeld bei arbeitslosigkeit wegen vertragsauslauf
Hallo,
die Krankenkasse zahlt dann auch den Arbeitgeberanteil.
Wenn Sie dann in Elternzeit gehen, können Sie parallel kein Arbeitslosengeld eins erhalten, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Sie können aber Elterngeld bekommen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2012
Antwort auf:
mutterschutz und elterngeld bei arbeitslosigkeit wegen vertragsauslauf
Soweit ich das hier gelernt habe wird nach Auslauf des Vertrages von der Krankenkasse das Muttersvhutugeld bis auf Krankengeldhöhe aufgestockt.
Danach Elterngeld, Kindergeld und eben der Vater des Kindes.
Ansonsten H4
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2012, 10:07