Mitglied inaktiv
Ich bin zur zeit noch im Erziehungsurlaub meines ersten Kindes . Wir möchten aber noch ein zweites Kind . Jetzt wüste ich gerne , ob mein arbeitgeber das volle geld zahlen muss , wenn ich im erziehungsurlaub erneut schwanger würde , und während der schwangerschaft 1 oder 2 monate arbeiten würde . Danach würde dann ja direkt die elternzeit für das zweite kind beginnen . mus mein arbeitgeber mir dann meien arbeitsplatz weiterhin freihalten ? Und wie sieht das mit dem Erziehungsgeld aus , wenn ich noch für das erste kind geld bekomme ? bekomme ich dann auch geld für das zweite oder fällt das weg ?
Hallo, üblicherweise beantragt man im Anschluss an den alten EU neuen mit 8 Wochen-Frist. Dann haben Sie weiter Kü-Schutz. Im Eu des ersten erhalten Sie nur das Mutterschaftsgeld der KK (also bis zu 13 € am Tag), der AG-Zuschuss entfällt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, habe diesen Beitrag im Ratgeber "Erziehungsgeld Mutterschutz Elternzeit" von Jochem Grönert Falkenverlag gefunden: Die Pflicht des AG, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen, gilt nicht, wenn eine Frau während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommt (§14Abs.4MuSchG). Falls die Mutterschutzfrist am Ende der Elternzeit noch nicht abgelaufen ist, hat der AG den Zuschuss für die restliche Zeit zu leisten. Bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit bleibt die Pflicht des AG bestehen, Zuschuss zu zahlen....... Auch diejenigen ANinnen, die eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausüben, sind nicht pflichtversichert, wenn der monatliche Verdienst die 630DM-Grenze nicht überschreitet. Falls diese Frauen nicht freiwillig den AN-Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt haben, bekommen sie nur einmal 400DM Mutterschaftsgeld.
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