Mitglied inaktiv
Hallo!! Am 02.12.2001 war meine Elternzeit nach 2 Jahren vorbei und ich habe mich wieder arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe gestellt. Nun habe ich einen Bewilligungsbescheid erhalten über Anschlußunterhalt erhalten,da ich vor dem Mutterschutz vom 01.02.1999-16.10.1999 an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen habe.Eine Woche später erhielt ich Post vom AA das die Bewilligung zurückgenommen wird, da ich die Maßnahme wegen dem Mutterschutz vorzeitig abbrechen mußte.Die Maßnahme wär regulär am 27.11.1999 also genau 6 Wochen später bbendet gewesen.Ist es rechtens das mir nun Nachteile entstehen weil ich den Mutterschutz in Anspruch genommen habe? Ich habe wie jeder andere Teilnehmer auch mein Zertifikat erhalten. Mit freundlichen Grüßen Heidrun
Liebe Heidrun, der Bescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Legen Sie frist-und formgerecht Widerspruch ein und fügen Sie das Zertifikat in Kopie bei-dann wird im AA neu überlegt. Wie es ist, kann ich so schlecht sagen, da ich die genauen Umstände nicht kenne. Gruß, NB
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