Lovely241104
Hallo, ich bin seit Mai im Krankengeld wegen eines Unfalles soll jetzt am 24.9. wieder arbeiten. Nun bin ich schwanger und es kann passieren das mich mein Chef direkt ins Beschäftigungsverbot steckt. Wie sieht es finanziell dann aus. Woher bekomme ich mein Geld und wieviel? Wie wird das errechnet? Was wenn ich jetzt noch 3 Monate arbeite und dann ins BV gehe?
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst mit bv das, was du ohne bekommen würdest. wenn du drei monate arbeiten kannst und erst dann ein bv dann kann der job nicht so schlimm sein, dass du ein bv benötigst. dann kannst du auch bis zum mutterschutz arbeiten. entweder ist der job jetzt gefährlich und der AG muss dich umsetzen oder bv wenns nicht anders geht oder gar nicht. aber erst in drei monaten? hmmm
Lovely241104
Also was heist ich würde das bekommen was ich ohne bv bekommen würde? Höhe vom jetzigen Krankengeld oder Höhe des Gehaltes vor Krankengeld? Warum BV erst nach 3 Monaten? Weil ich stark davon ausgehe das mich mein Chef direkt in BV schickt, wenn ich es ihm sage. Sage ich es ihm aber um so später um so später bekomme ich das BV
Mitglied inaktiv
Hört sich alles sehr verworren an. Wenn deine Tätigkeit dein Ungeborenes oder deine Gesundheit gefährden könnte, ist es keine gute Idee 3 Monate mit der Bekanntgabe zu warten. Anscheinend möchtest du deine genauen Umstände, deine Erkrankung und deine Tätigkeit nicht näher beschreiben. Dann wäre es besser, du läßt dich bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz beraten, als hier. Ein Anruf dort ist unverbindlich und die Schweigepflicht wird gewahrt. Geht es dir vorrangig um Einkommensmaximierung oder geht es dir um den Schutz des Ungeborenen? Das musst du hier nicht beantworten. Aber das ist eigentlich die Frage die du dir stellen solltest.
Soie
Weder die Höhe des Krankengeldes noch die Höhe des Gehaltes vor Krankengeld sondern die Höhe die du ab 24,09,2018 verdienen würdest wen du nach dem am 24.09 geltenden Vertrag arbeiten gehen würdest. Kann ja sein das du ab Oktober Teilzeit beantragt und genehmigt bekommten hast . Das weißt ja nur Du.
Lovely241104
Hi es geht nicht um Einkommensmaximierung es geht alleine um finanzielle Absicherung wenn ich am 24. arbeiten gehe und am 25. nach Bekanntgabe ins BV gesteckt werde bekomme ich 100€? Weil Mehr habe ich an einem Tag nicht verdient. Es wird doch ein Durchschnitt errechnet der letzten 3 Monate. Aber letzten 3 Monate vor was vor BV vor Schwangerschaft? Und wenn vor Schwangerschaft gilt dann das Krankengeld als Grundlage oder der Lohn (welcher in der Zeit ja 0€ betrug) oder gilt das Geld was ich vor krank verdient habe. Ich kann nicht von den maximal 13€ am Tag den die KK bezahlt leben das wären 390€ im Monat. Oh man könnte heulen niemand scheint zu verstehen um was es geht.
Lovely241104
Liebe soie bist du dir sicher? Also würde ich wieder arbeiten ab 24.9. würde ich mindestens 2000€ verdienen, eigentlich mehr da ich Zuschläge bekäme aber noch nicht bekommen habe da ich ja noch nicht gearbeitet habe. Aber mein Grundlohn steht fest. Eigentlich arbeite ich Nachts habe aber keinen speziellen Vertrag das wurde intern so besprochen. Also würde ich so wie du es sagst meinen Grundlohn von 2000€ bekommen?
Lovely241104
Achso ich bin Krankenschwester bzw Altenpflegerin und arbeite über eine Zeitarbeitsfirma hauptsächlich in Kliniken und nur Nachts. Ich hatte im April einen Arbeitsunfall der nicht anerkannt wurde bis jetzt. Und bin auf Grund des Unfalles seit dem erkrankt gewesen da ich mir das Knie verletzt hatte und operiert werden musste usw. hoffe das sind genug Auskünfte ;) wobei ich nicht weis was die helfen sollen bei der Frage wie das Geld im BV berechnet wird. Aber verheimlichen brauche ich hier nix dachte nur nicht das es wichtig ist.
Sternenschnuppe
Wenn es keine Vereinbarung im Vertrag über die nächtlichen Arbeitszeiten gibt, dann kann der AG Dich in den Tagdienst in einen unschädlichen Bereich versetzen, da gibt es seit 2018 verschärfte Richtlinien die ein BV verhindern sollen. Könntest Du das leisten am Tage? Wenn nein, dann bliebe Dir nur die Kündigung, wenn ja dann gehst Du dieser Ersatzarbeit nach und bekommst das was Du bekommen würdest wenn Du jetzt nicht schwanger wärest. Bei den Zuschlägen weiß ich es nicht. Gibt es keine Ersatztätigkeit, dann bekommst Du auch den Grundlohn mindestens im BV.. Das mit den drei Monaten vorher zählt nur für Frauen die z.B. Stundenlohn bekommen oder viel Provisionsanzeile haben, da wird ein Durchschnitt gebildet. Ist bei Dir ja nicht so.
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