Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gekündigt in der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gekündigt in der Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat beim Bezirksgericht einen Antrag auf Kündigung gestellt. Das Gericht hat dem zugestimmt. Ich befinde mich jetzt noch in der Elternzeit eigentlich bis zum 03.10.04. Wenn ich arbeitslos bin, kann ich dann mein Erziehungsjahr noch beenden? Wenn ich mich jetzt beim Arbeitsamt arbeitslos melde, wird das Gehalt vor der Elternzeit angerechnet oder das was ich als Erziehungsgeld bekomme? Mein Anwalt hatte mir im August 03 davon abgeraten eine Abfindung anzunehmen. Auf ein Schreiben an ihn hat er mir mitgeteilt, daß er das Mandat niederlegt. Welche Möglichkeiten hab ich denn jetzt noch? Liebe Grüße Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit der Kü. endet der EU. Arbeitslosengeld erhalten Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansonsten sind Sie nur während des Bezuges von EG beitragsfrei KK versichert, danach müssen Sie sich familienversichern oder selber. Leistungen erhalten Sie dann nur noch, wenn überhaupt, vom Sozialamt. Gruß, NB


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