Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsvorzahlung Anspruch

Frage: Gehaltsvorzahlung Anspruch

Stelli92

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Hallo Frau Bader, Ich bin seit Oktober mit meinem jetzt 8 Monate alten Sohn alleinerziehend. Der Antrag auf Steuerklasse 2 ist gestellt um den 13 und 14 Monat Basiselterngeld zu bekommen. Ich bin durch die Trennung in Therapeutischer Behandlung und selbst im September nicht arbeitsfähig. Nach meiner Elternzeit habe ich vom 28.9-21.11.2022 meinen Resturlaub genehmigt bekommen. Und müsste da ja normal Gehalt bekommen ? Wie verhält es sich mit der Lohnvorzahlung bzw. dann dem Krankengeld wenn ich nach dem Urlaub krank bin? Ich hab extrem Existenzängste da ich nichtmal eine Wohnung habe (suche in einem anderen Bundesland) noch dort dann einen kitaplatz und einen neuen Job. Liebe Grüße Jessica


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das Elterngeld berechnet sich nach der Lohnsteuerklasse vor der Geburt 2. Nach der Beendigung der Elternzeit können Sie direkt in die Krankheit gehen. Dann entfällt auch der genommene Urlaub. Sie bekommen dann sechs Wochen Lohnfortzahlung und dann Krankengeld. Das setzt natürlich voraus, dass das Kind betreut ist. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Während deines Urlaubes bekommst du ganz normal wieder dein altes Gehalt gezahlt. Lohnfortzahlung und Krankengeld (wenn du in rd. 8 Monaten dann tatsächlich noch arbeitsunfäig sein solltest) gibt es dann normal vom AG und nach 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Wie es sich allerdings verhält, wenn du in ein anderes Bundesland ziehst und somit deinem Arbeitgeber gesund gar nicht zur Verfügung stehen würdest, weil der Arbeitsweg gar nicht machbar ist - dann ist es für mich so ähnlich wie BV obwohl 350 km weggezogen......bin auf die Antwort von Frau Bader gespannt.


Stelli92

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Nochmal ich irgendwie sind meine Antworten weg oder ich sehe die nicht… Mhh.. Also d.h ich muss einen kitaplatz haben um 6 Wochen Lohnvorzahlung und danach Krankengeld zu bekommen? ALG würde ich demnach auch ohne kitaplatz bekommen (nach evtl Kündigung und 3 Monate Sperre)? Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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ALG gibt es nur, wenn du auch arbeiten könntest weil Kind betreut ist Und niemals deinen job kündigen. Während der Elternzeit dann krank schreiben lassen .... Dann zahlt das Arbeitsamt nämlich nix und die Krankenkasse auch kein Krankengeld


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