Nefertari2601
Hallo, im Oktober endet meine 1-jährige Elternzeit. Durch Zufall habe ich erfahren, dass in dieser Zeit alle Kollegen meiner Abteilung eine Gehaltserhöhung erhalten haben (in unterschiedlicher Höhe). Auf meine Nachfrage beim Arbeitgeber wird mir dies verweigert. Habe ich ebenfalls einen Anspruch auf eine Erhöhung? Nach meiner Rückkehr werde ich in einer anderen Abteilung arbeiten, da sich Strukturen verändert haben. Des Weiteren gibt es in der Firma einen Kita-Zuschuss, allerdings hier auch nur nach Nase und in der Höhe individuell. Gibt es einen Anspruch darauf, tritt eine Art Gewohnheit ein wie bei regelmäßiger Zahlung von Weihnachtsgeld? Viele Grüße
Hallo, 1.Wenn es eine allgemeine Gehaltserhöhung war, wie alle Arbeitnehmer betrifft, haben sie Zumindestanspruch in Höhe von der niedrigsten Erhöhung, etwas anderes gilt, wenn das jeweils individuell ausgehandelt wurde 2.Auch hier stellt sich die Frage, ob es alle bekommen, dann gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, oder nur einige. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, erhöht sich mein Gehalt während der Elternzeit ebenfalls, wenn alle Kolleginnen eine Gehaltserhöhung erhalten haben oder fange ich nach der Elternzeit mit dem gleichen Gehalt wie vor dem Mutterschutz wieder an zu arbeiten? Die Gehaltserhöhung hat alle Mitarbeiterinnen in unterschiedlicher Höhe betroffen (je nach Beurteilung/Lei ...
Hallo Frau Bader, anscheinend haben Sie meine Frage zum Thema "Gehaltserhöhung - Berücksichtigung während Elternzeit?" vom 26.10.2004, 13:28 Uhr übersehen und somit leider nicht beantwortet. Es wäre schön, wenn Sie dies nachholen könnten. Danke! Gruß Gaby
Ich werde ab April während der Elternzeit in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Grundlage für mein Teilzeitgehalt wird ja mein Vollzeitgehalt sein. Allerdings habe ich seit 8 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen, vergleichbare Mitarbeiter schon, ebenso der Büroleiter. Bei einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber vor Jahren, meinte dieser, i ...
Guten Abend Frau Bader, Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
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