Nefertari2601
Hallo, im Oktober endet meine 1-jährige Elternzeit. Durch Zufall habe ich erfahren, dass in dieser Zeit alle Kollegen meiner Abteilung eine Gehaltserhöhung erhalten haben (in unterschiedlicher Höhe). Auf meine Nachfrage beim Arbeitgeber wird mir dies verweigert. Habe ich ebenfalls einen Anspruch auf eine Erhöhung? Nach meiner Rückkehr werde ich in einer anderen Abteilung arbeiten, da sich Strukturen verändert haben. Des Weiteren gibt es in der Firma einen Kita-Zuschuss, allerdings hier auch nur nach Nase und in der Höhe individuell. Gibt es einen Anspruch darauf, tritt eine Art Gewohnheit ein wie bei regelmäßiger Zahlung von Weihnachtsgeld? Viele Grüße
Hallo, 1.Wenn es eine allgemeine Gehaltserhöhung war, wie alle Arbeitnehmer betrifft, haben sie Zumindestanspruch in Höhe von der niedrigsten Erhöhung, etwas anderes gilt, wenn das jeweils individuell ausgehandelt wurde 2.Auch hier stellt sich die Frage, ob es alle bekommen, dann gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, oder nur einige. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, erhöht sich mein Gehalt während der Elternzeit ebenfalls, wenn alle Kolleginnen eine Gehaltserhöhung erhalten haben oder fange ich nach der Elternzeit mit dem gleichen Gehalt wie vor dem Mutterschutz wieder an zu arbeiten? Die Gehaltserhöhung hat alle Mitarbeiterinnen in unterschiedlicher Höhe betroffen (je nach Beurteilung/Lei ...
Hallo Frau Bader, anscheinend haben Sie meine Frage zum Thema "Gehaltserhöhung - Berücksichtigung während Elternzeit?" vom 26.10.2004, 13:28 Uhr übersehen und somit leider nicht beantwortet. Es wäre schön, wenn Sie dies nachholen könnten. Danke! Gruß Gaby
Ich werde ab April während der Elternzeit in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Grundlage für mein Teilzeitgehalt wird ja mein Vollzeitgehalt sein. Allerdings habe ich seit 8 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen, vergleichbare Mitarbeiter schon, ebenso der Büroleiter. Bei einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber vor Jahren, meinte dieser, i ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
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