Mitglied inaktiv
Ich werde ab April während der Elternzeit in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Grundlage für mein Teilzeitgehalt wird ja mein Vollzeitgehalt sein. Allerdings habe ich seit 8 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen, vergleichbare Mitarbeiter schon, ebenso der Büroleiter. Bei einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber vor Jahren, meinte dieser, irgendwann sei man am Ende seiner Gehaltsstufe angekommen. Ist das so rechtens? Man bedenke die Inflation.... Ebenso dürfte auch ein Büroleiter, 15 Jahre älter als ich, irgendwann am Ende seiner Gehaltsstufe angekommen sein und Mitarbeiter, die bereits länger in der Firma tätig sind. MUSS ich unter Grundlage des alten Vollzeitgehaltes der Berechnung des Teilzeitgehaltes zustimmen? Wozu würden sie mir raten? Mit meinem Arbeitgeber kann man leider nicht vernünftig reden, er sieht nur seine eigenen Belange. Vielen Dank. LG
Hallo, das sind zwei paar Schuh. Sie haben Anspruch auf anteilig den alten Lohn. Ob der wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz hätte angehoben werden müssen steht auf einem anderen Blatt. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, anscheinend haben Sie meine Frage zum Thema "Gehaltserhöhung - Berücksichtigung während Elternzeit?" vom 26.10.2004, 13:28 Uhr übersehen und somit leider nicht beantwortet. Es wäre schön, wenn Sie dies nachholen könnten. Danke! Gruß Gaby
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