Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader, Ich habe ein Problem. Meine Elternzeit wäre im Mai 2011 beendet gewesen. Während meines Mutterschutzes habe ich meinem AG die Mitteilung meiner Elternzeit gemacht sowie die Teilzeitbeschäftigung beantragt. Ich bin im Februar 2011 (also während meiner Elternzeit), wieder schwanger geworden. Habe kurz zuvor mit meinem Chef über die TZ am telefon gesprochen und er meinte, dass es eigentlich klar ginge, er würde mir aber noch mal Bescheid geben. Ich habe aber nichts schriftliches vom AG und einen Vertrag über TZ habe ich auch nicht unterschrieben. Als ich von meiner Schwangerschaft erfuhr, habe ich meinem Chef gleich Bescheid gegeben. Vom Arzt habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, war also nicht mehr arbeiten seit meiner Elternzeit. Nun meine Frage. Ich hätte am 09.05.11 wieder arbeiten müssen. Elternzeit ging bis 08.05.11 (Sonntag). Für Mai habe ich ein eher geringes Gehalt erhalten. Ich ging von einem TZ-Gehalt aus. Seit Juni 11, bis dato, habe ich allerdings ein Vollzeitgehalt erhalten. Was ist hier jetzt richtig. Steht mir mein Vollzeitgehalt zu, weil ich ja keinen Vertrag unterschrieben habe oder nur ein Teilzeitgehalt? Wenn mir nur ein Teilzeitgehalt zusteht, muss ich dann das zuviel gezahlt Gehalt zurückzahlen, wenn es mein AG verlangt? Grüße Meli
Hallo, der TZ-Antrag muss chriftl. gestellt u genehmigt werden. Dies ist ja nicht geschehen, deshalb würde ich auch von einer VZ.-Tätigkeit ausgehen Liebe Grüsse, NB
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