Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsberechnung Beschäftigungsverbot

Frage: Gehaltsberechnung Beschäftigungsverbot

Simalya

Beitrag melden

Guten Abend, Ich bin mit Kind Nr.2 in der 6 Woche Schwanger. Da ich Gesundheits- und Krankenschwester bin und in der 1zu1 Häuslichen Intensivpflege arbeite hab ich erneut direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Arbeitgeber (der gleiche wie bei Kind Nr.1) hat mir beim letzten Beschäftigungsverbot den Stundenlohn × Monatliche Stunden ausbezahlt z.B 18€ × 168 Stunden November = 3024,00€ (Brutto) so variiert das Gehalt von Monat zu Monat je nachdem wie viele Stunden der Monat hat. Mein Arbeitgeber hat mir aber keine Zulagen bezahlt. Nun habe ich herausgefunden er sollte eigentlich den Durchschnitt der letzten 3 Monate bezahlen inkl. der Zulagen. So jetzt habe ich folgendes Problem, die Schwangerschaft wurde zum 12.11.2020 festgestellt beginn der Schwangerschaft war der 20.10.2020. Ich habe aber bis zum 31.Juli 2020 30% gearbeitet und ab August dann 100%. Was wird nun berechnet? Wenn ich 3 Monate zurück rechne müsste ich ja Quasi Juli/ August/ September berechnen so hätte ich deutlich weniger Gehalt da ein Monat ja nur 30% hatte. Oder wird dadurch das ich auf 100% aufgestockt hab nur die 100% Gehälter berechnet? Gearbeitet habe ich ja vom 01. August- 12. November in Vollzeit... Andere Frage: ist es möglich das fehlende Gehalt von dem ersten Beschäftigungsverbot zurück zu fordern? Meine Skepsis begründet sich darauf, dass mein Chef leider in der Vergangenheit des öfteren versucht hat mir etliche Urlaubstage und Stunden abzuzocken, dies mir jedoch zum Glück aufgefallen ist... Vielen Dank vorab für die Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Die Ansprüche für das erste Kind werden verjährt/ verwirkt sein 2. Für das zweite Kind zählen die letzten drei Monate vor eintritt der Schwangerschaft - dauerhafte Lohnerhöhungen werden berücksichtigt. Liebe Grüße NB Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

nein, was rum ist ist rum. das kannst du nicht nachträglich einfordern. es gelten das quer der letzen drei monate. ob da ein monat mit weniger dabei ist, ist zwar blöd, aber nicht zu ändern.


Felica

Beitrag melden

Die Fristen vom ersten Kind dürften vorbei sein. Beim jetzigen gelten zwar auch die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Da es aber nicht nachteilig sein darf, müssen Erhöhungen von dauerhafter Natur natürlich berücksichtigt werden. Wenn du also nun zu 100% arbeitest, dann musst du auch danach im BV Geld bekommen. Selbstvdann wenn du vorher nur zu 30% gearbeitet hast.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...