Simalya
Guten Abend, Ich bin mit Kind Nr.2 in der 6 Woche Schwanger. Da ich Gesundheits- und Krankenschwester bin und in der 1zu1 Häuslichen Intensivpflege arbeite hab ich erneut direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Arbeitgeber (der gleiche wie bei Kind Nr.1) hat mir beim letzten Beschäftigungsverbot den Stundenlohn × Monatliche Stunden ausbezahlt z.B 18€ × 168 Stunden November = 3024,00€ (Brutto) so variiert das Gehalt von Monat zu Monat je nachdem wie viele Stunden der Monat hat. Mein Arbeitgeber hat mir aber keine Zulagen bezahlt. Nun habe ich herausgefunden er sollte eigentlich den Durchschnitt der letzten 3 Monate bezahlen inkl. der Zulagen. So jetzt habe ich folgendes Problem, die Schwangerschaft wurde zum 12.11.2020 festgestellt beginn der Schwangerschaft war der 20.10.2020. Ich habe aber bis zum 31.Juli 2020 30% gearbeitet und ab August dann 100%. Was wird nun berechnet? Wenn ich 3 Monate zurück rechne müsste ich ja Quasi Juli/ August/ September berechnen so hätte ich deutlich weniger Gehalt da ein Monat ja nur 30% hatte. Oder wird dadurch das ich auf 100% aufgestockt hab nur die 100% Gehälter berechnet? Gearbeitet habe ich ja vom 01. August- 12. November in Vollzeit... Andere Frage: ist es möglich das fehlende Gehalt von dem ersten Beschäftigungsverbot zurück zu fordern? Meine Skepsis begründet sich darauf, dass mein Chef leider in der Vergangenheit des öfteren versucht hat mir etliche Urlaubstage und Stunden abzuzocken, dies mir jedoch zum Glück aufgefallen ist... Vielen Dank vorab für die Hilfe!
Hallo, 1. Die Ansprüche für das erste Kind werden verjährt/ verwirkt sein 2. Für das zweite Kind zählen die letzten drei Monate vor eintritt der Schwangerschaft - dauerhafte Lohnerhöhungen werden berücksichtigt. Liebe Grüße NB Liebe Grüße NB
mellomania
nein, was rum ist ist rum. das kannst du nicht nachträglich einfordern. es gelten das quer der letzen drei monate. ob da ein monat mit weniger dabei ist, ist zwar blöd, aber nicht zu ändern.
Felica
Die Fristen vom ersten Kind dürften vorbei sein. Beim jetzigen gelten zwar auch die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Da es aber nicht nachteilig sein darf, müssen Erhöhungen von dauerhafter Natur natürlich berücksichtigt werden. Wenn du also nun zu 100% arbeitest, dann musst du auch danach im BV Geld bekommen. Selbstvdann wenn du vorher nur zu 30% gearbeitet hast.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit