Mitglied inaktiv
Hallo, ich war im Ez.Urlaub bis 18.12.00. Ich bin wieder schwanger und seit 18.12.auch krankgeschrieben. Am 02.03.01 beginnt mein Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt für Januar 459 DM brutto weniger bezahlt, als mein früheres Gehalt. Stehen mir nicht auch die tarifl. Gehalts-erhöhungen zu? Wer kann mir beim ausrechnen meines Nettogehaltes helfen? Danke für Ihre Antwort. Kerstin
Liebe Kerstin, helfen kann Ihnen dabei die Gewerkschaft (es ist ja eine tarifliche Gehaltserhöhung). Ohne die Umstände zu kennen, wüsste ich nicht, warum Sie nicht an dieser Gehaltserhöhung teilhaben sollen. Sowas habe ich noch nicht gehört. Es gilt hier der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz. Am besten, wenn Sie sich zuerst mal bei der Lohnbuchhaltung nach den Gründen erkundigen, es kann ja auch ein Fehler sein. Gruß, NB
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