Arbeitszeit und Krankheit in Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitszeit und Krankheit in Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen zu Arbeitszeit und Krankheit in der Schwangerschaft. Ich bin jetzt in der 10. Woche schwanger. Meinen AG möchte ich darüber erst nach der 12. Woche in Kenntnis setzen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst in einer 40 Stundenwoche. Wir haben hier Sprechzeiten für die Bürger einzuhalten. So auch dienstags, wo ich von frühs 7 Uhr bis 17:45 Uhr arbeite. Laut Mutterschutzgesetz darf ich ja aber nicht länger als 8,5 Stunden täglich arbeiten. Kann ich dann meinen AG, soweit ich ihn über die Schwangerschaft unterrichte habe, darauf hinweisen und sagen, dass ich dann nicht länger als 8,5 Stunden am Tag arbeite. Wenn ich von Montag bis Donnerstag dann 8,5 Std. arbeite und freitags 6 Stunden würde ich ja auf meine regelmäßige Arbeitszeit kommen; die Sprechzeiten aber nicht absichern können. Wie sollte ich mich deshalb gegenüber meinem AG verhalten? Ich hatte gestern einen Arzttermin und habe diesbezüglich mit meinem Arzt gesprochen. Er meinte, ich sollte mich mit meinem AG einigen. Wenn ich dann in den nächsten Wochen merke, dass ich die 40 Std. wöchentlich nicht mehr schaffe, ich leide sehr unter Übelkeit und Schlaflosigkeit nachts, was bestehen für Möglichkeiten, dass meine Arbeitszeit reduziert werden könnte? Krankschreibungen möchte ich eigentlich umgehen, da man ja nach sechs Wochen Krankheit dann aus der Entgeltfortzahlung rausfällt und sich somit ja dann auch das Mutterschaftsgeld kürzt, oder? Mein Arzt meinte noch, wenn ich wegen der Schwangerschaftsbeschwerden mal nicht arbeiten kann, schreibt er mich mal krank. Wenn das mehrere Krankschreibungen sind, werden diese dann zusammengerechnet? Vielen Dank für Ihre Antworten bereits im Voraus.

Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 17:39



Antwort auf: Arbeitszeit und Krankheit in Schwangerschaft

Hallo hierzu sagt das Gestz § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Sie arbeiten doch nicht mehr als 80 Std in der Doppelwoche Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



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