Tipe89
Hallo Frau Bader, Leider begleiten mich Schwindel und schwangerschaftsbedingte Beschwerden durch meine jetzige Schwangerschaft. Bin jetzt auch schon die Vierte Woche durch meine Frauenärztin krank geschrieben. Meine Ärztin behauptet, dassSie mir nur eine Empfehlung für meinen Arbeitgeber ausstellen kann dass ich weniger arbeite, aber letztendlich muss das mein Arbeitgeber entscheiden. Genau wie ein Beschäftigungsverbot. Nun wollte ich gerne wissen ob das stimmt, da ich auch Bekannte habe, die von ihrem frauenarzt auf weniger Arbeitsstunden gekürzt wurden. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort und liebe Grüße
Hallo, Die Krankschreibung geht einem Beschäftigungsverbot vor. Solange sie also krankgeschrieben sind, spielt ein Beschäftigungsverbot keine Rolle. Über die Krankschreibung jedoch entscheidet allein die Ärztin. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Solange du durch schwangerschaftsbedingte Beschwerden arbeitsunfähig bist, scheidet ein Beschäftigungsverbot aus. Wenn du wieder arbeitsfähig bist, kann deine Frauenärztin bestimmte Tätigkeiten erlauben/verbieten und auch die tägliche Arbeitszeit auf eine bestimmte Stundenzahl beschränken. Eine Bekannte die das hatte, ist aber kein Grund es auch zu beanspruchen. Ein individuelles BV liegt ausschließlich im Ermessen des Arztes.
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