Ilad
Guten Tag Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zur Arbeitszeit in der Schwangerschaft. Ich bin Lehrerin in Niedersachsen, verbeamtet, schwanger, und derzeit in Vollzeit arbeitend. In der letzten Woche hatte ich einen Tag, an dem ich 12,5 (Zeit-)Stunden lang in der Schule war - wenn auch mit Pausen - und gemerkt habe, wie anstrengend das schon war. Morgen ist wieder so ein Tag: Ich habe Unterricht von 8:45 - 13:20 Uhr, dann soll ich nach einer 10-minütigen Pause bis 15:45 Uhr vertreten, von 16:00 bis 17:00 ist Dienstbesprechung und um 17:00 Uhr beginnt die Gesamtkonferenz mit offenem Ende, wahrscheinlich geht sie bis 18:00 oder 18.30 Uhr. Ich weiß, dass man nach 20:00 Uhr nicht mehr arbeiten darf, wenn man schwanger ist, aber wie lange ist das mit der Arbeitszeit an sich geregelt? Mein Schulleiter weiß darüber anscheinend nicht Bescheid, er wurde erst von der schwangeren Kollegin über die 20:00 Uhr-Regelung informiert. Können Sie mir dazu etwas sagen? In einem Mutterschutzfragebogen, den ich für die Schulleitung ausfüllen musste, stand, dass ich nicht mehr als 6 Unterrichtsstunden pro Tag erteilen darf. Ich unterricht teilweise mehr als das - bin ich dann trotzdem versichert? Vielen Dank für Ihren Rat und Ihre Mühe! Ilad
Hallo, alle Infos die Sie brauchen stehen hier: http://dejure.org/gesetze/MuSchG/8.html Liebe Grüße, NB
SumSum076
Na, als öffentliches Gebäude sollte doch bei euch irgendwo ein Mutterschutzgesetz aushängen! (Aushangpflicht) Da sollte der Schulleiter nachlesen können (ich unterstelle ihm mal, dass er lesen kann), dass Mehrarbeit verboten ist. Mehrarbeit ist im MuSchG § 8: "jede Arbeit, die 1. ..... 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet." Versichert bist du auf jeden Fall. Aber ich würde bei der übergeordneten Stelle (an wen ging der Mutterschutzbogen?) nochmal wegen der Zeiten nachfragen! Gruß Sabine
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