Sehr geehrte Frau Bader und auch alle Anderen,
ich habe gelesen, dass nach 6 Wochen Krankheit wegen der selben Krankheit, das Krankengeld greift.
1. In welchem Zeitraum? 1 Jahr, 1 Halbjahr, 1 Leben?
2. Gilt das nur am Stück, oder auch wenn man zwischendrin wieder bei der Arbeit ist?
3. Gilt das auch für unterschiedliche Diagnosen? Oder kann ich wegen 2 verschiedenen Diagnosen auch mehr als 6 Wochen fehlen, ohne ins Krankengeld zu rutschen?
Ich frage, weil ich wegen einer OP gefehlt habe und nun in der Schwangerschaft auch schon 2 Wochen Krank geschrieben war.
Vielen Dank an alle!
Kristina
Mitglied inaktiv - 27.03.2018, 07:44
Antwort auf:
Krankengeld - Krankheit wegen Schwangerschaft
Hallo,
1. Schwangerschaftsbedingt für diese Schw Geschäft.
2. Wenn es wieder schwangerschaftsbesi gt ist zählt es weiter
3.Nicht, wenn die PP nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.03.2018
Antwort auf:
Krankengeld - Krankheit wegen Schwangerschaft
Hi.
1. Krankengeld kann maximal 78 Wochen lang für die selbe Erkrankung gezahlt werden, die AU´s müssen nicht zusammen hängen. Nach 3 Jahren beginnt diese Frist erneut.
2. Gehst du zwischendurch wieder arbeiten, beginnt die 6 Wochenfrist erneut, solltest du wieder erkranken.
3.Tritt die 2. Krankheit während der Kranschreibung für die 1. Erkrankung auf, wird keine neue Frist ausgelöst. Beide Erkrankungen fließen sozusagen zusammen in eine gemeinsame Kranschreibung ein.
von
cube
am 27.03.2018, 09:32
Antwort auf:
Krankengeld - Krankheit wegen Schwangerschaft
Das stimmt nicht ganz. Auch wenn man zwischendurch arbeiten geht, werden Fehlzeiten, die aus der gleichen Erkrankung resultieren, zusammengezählt. Beispiel: 5 Wochen AU wegen Hyperemesis, dann 3 Wochen gearbeitet, anschließend 4 Wochen krank wegen vorzeitiger Wehen. Werden die 5 und 4 Wochen addiert und man bekommt ab der 7. Woche nur noch Krankengeld.
von
Julikathi
am 27.03.2018, 10:15
Antwort auf:
Krankengeld - Krankheit wegen Schwangerschaft
Ja, ist es die gleiche Erkrankung oder Ursache und zwischen der 1. und der 2. AU liegen weniger als 6 Monate, wird zusammengerechnet.
von
cube
am 27.03.2018, 12:50