Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine ähnliche Fragestellung gefunden, diese ist leider von 2017 und vielleicht hat sich im Gesetz mittlerweile etwas geändert. Ich wurde letztes Jahr schwanger und während der Schwangerschaft wurden bei mir Depressionen diagnostiziert. Daraufhin folgte eine Krankschreibung vom Psychiater und ich bekam Krankengeld. (Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass es Auswirkungen aufs Elterngeld haben wird ) Laut meinen Recherchen, kann auf Grund der hormonellen Umstellung und Angst, Zweifel etc. eine Depression entstehen. Somit wäre es doch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung, welche beim Elterngeld berücksichtigt werden müsste, oder ? Des Weiteren gibt es einen zusätzlichen Diagnoseschlüssel nach ICD und zwar 099.3 g „Psychische Krankheiten sowie Krankheiten des Nervensystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren“ Der aber während meiner Krankschreibung nie Thema von den Ärzten war. Aber laut diesem Diagnoseschlüssel, besteht doch durch die Depression die Gefahr einer Komplikation der Schwangerschaft und Geburt und erfordert eine Krankschreibung, also somit schwangerschaftsbedingt. Mein Frauenarzt ist der Meinung, dass nur Erkrankungen, die physische Auswirkungen haben zB. Bluthochdruck, Blutungen, Rückenschmerzen etc. zu den schwangerschaftsbedingten Erkrankungen gehören. Bei meinem Psychiater habe ich es noch nicht angesprochen. Gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse zum Thema Depression während der Schwangerschaft, die keine Elterngeldkürzung verursachen ? Bitte um Rückmeldung. Mit freundlichem Gruß L.S.
von Steinchen88 am 22.03.2020, 05:41