lea-1980
Hallo Frau Bader, ich muss nochmal wegen des Krankengeldes fragen... habe mir die Diagnose-Schlüssel rausgesucht und müsste bitte wissen, ob und wann ich ins Krankengeld fallen würde? Januar: 1 Woche krank, MO-FR: Diagnoseschlüssel Z34G, O21.0 direkt im Anschluss 2. Woche krank MO-FR: Diagnoseschlüssel J06.9 (wie ist das hier, wenn man direkt im Anschluss mit einer anderen Diagnose krank ist - welche Diagnose zählt?) März: insgesamt 2 Wochen krank, Diagnoseschlüssel O21.0 Bislang war ich also insgesamt 4 Wochen krank, bei verschiedenen Diagnoseschlüsseln, wobei die ersten 2 Wochen ineinander übergingen. Mein Arzt möchte mich nun 3 weitere Wochen krankschreiben, was ich befürworte... ich möchte nur nicht ins Krankengeld fallen. Würde ich ins Krankengeld fallen, wenn er mich wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung ("O...") krankschreibt?? Vielen vielen Dank vorab für die Mühe und die Aufklärung. Dies ist für mich wirklich sehr wichtig!! Viele Grüße Lea
Hallo, bitte klären Sie das mit der KK. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach 6 Wochen entfällt die Lohnfortzahlung und du bekommst nur noch Krankengeld. Dabei ist es unerheblich ob die Erkrankung schwangerschaftsbedingt oder anders bedingt ist. Bei Erkrankung werden alle Frauen, ob schwanger oder nicht schwanger gleich behandelt.
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