Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt und Mutterschutzgeld trotz BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt und Mutterschutzgeld trotz BV

Alfie

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank ersteinmal für die großartige Unterstützung, die Sie hier im Forum leisten! Ich bin sehr froh und dankbar, dass es dieses Forum gibt!!! Derzeit befinde ich mich im 3. Jahr meiner Elternzeit, welche im Juli (13.07.16) endet. Nun bin ich erneut schwanger und mein ET ist der 20.10.16. Mein Plan war es, nach Ablauf der 1.Elternzeit ( also ab Mitte Juli), bis zum Beginn des Mutterschutzes ( Anfang September) wieder Vollzeit arbeiten zu gehen. Nun bekomme ich von meiner Gyn ein Beschäftigungsverbot, auf Grund von Komplikationen. Meine Frage ist nun: habe ich dann überhaupt Anspruch auf volle Lohnfortzahlung, sowie Mutterschaftsgeld? Oder müsste ich meine Arbeit erst wieder antreten, bevor ich einen neuen Anspruch auf Lohn habe? Des Weiteren habe ich noch 20 Tage Urlaub aus der Zeit von vor meinem BV in der ersten SS, dürfte ich die dann weiter mit in die 2. Elternzeit nehmen und im Anschluss an diese aufbrauchen oder verfällt dann mein Anspruch? Ich hoffe meine Fragen sind verständlich und Sie können mir helfen. Vielen lieben Dank für Ihre Bemühungen und herzliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben ab dem ersten Arbeitstag ein BV bei vollem Lohn - den Urlaub können Sie nach der EZ nehmen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Der Urlaub bleibt stehen, kannst ihn ja nicht nehmen. Das BV greift ab erstem Arbeitstag und Du bekommst das, was Du auch verdienen würdest. Mutterschutzlohn, alles wie beim ersten Kind. Man muss nicht vorher gearbeitet haben, das ergibt sich aus dem Vertrag der dann aktiv ist. Elterngeld wird leider der Mindestsatz, es sei denn Du hattest Einkommen, aber das weißt Du denke ich. Alles Gute.


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