Hallo Frau Bader, hallo Community, Ich habe einen Arbeitsvertrag für eine Vollzeitstelle (39,5 Std), jedoch meine Stunde für die Dauer eines Jahres, befristet bis zum 31.05.2023, auf 32 Stunden reduziert. Ab dem 01.06.2023 hätte ich also automatisch wieder meine Vollzeitstelle, es sei denn, ich würde einen neuen Antrag auf Arbeitszeitreduzierung stellen. Ich werde aber keinen neuen Antrag stellen. Ich bin aktuell schwanger und die Schwangerschaft ist vor dem 01.06.2023, also bevor meine Vollzeitbeschäftigung wieder begonnen hat, eingetreten. Ich lese überall, dass sich im Beschäftigungsverbot die Höhe der Lohnzahlung an den letzten drei Monaten vor Eintritt der SS berechnet. Heißt das in meinem Fall, ich bekomme im Beschäftigungsverbot dann das Gehalt für 32 Stunden, da ich dies auch in den drei Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bekommen habe? Macht es bei der Berechnung einen Unterschied, ob das BV vom Arzt oder Arbeitgeber kommt? Vielen Dank!
von Carinaa am 24.05.2023, 13:25