PBusch
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit dem 30.08.21 im Beschäftigungsverbot, ich arbeite im Einzelhandel. Nun habe ich im Internet gelesen das mein Arbeitgeber mir ein Durchschnitt der letzten 3 Monate zahlen muss. Mein Arbeitgeber bezahlt mir aber nur mein Bruttolohn, dadurch habe ich Geldeinbuße von über 200 Euro im Monat. Was ist den nun richtig? Können Sie mir da weiterhelfen? Mfg
Hallo, bei der Ermittlung des Durchschnittseinkommens sind Zulagen für Akkord- und Fließbandarbeit, Mehrarbeit (Überstunden) sowie Sonntags- und Nachtarbeit einzubeziehen. Allerdings sind die Zulagen zu versteuern. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Die 3 Monate gelten nur bei schwankendem Entgelt. Bisher steuerfreie Zuschläge (wenn angefallen), müssen im BV versteuert werden. Was bedeutet "nur meinen Bruttolohn" -was zahlt er denn nicht?
PBusch
Ich habe jeden Monat Überstunden gemacht.
Nera
Dann bekommst du natürlich auch nur deinen Grundlohn also das normale Gehalt ohne Überstunden. Wie soll dein AG dir den Stunden bezahlen die du nicht geleistet hast? Sonnige Grüße Nera
mellomania
du erhälst das, was du brutto ohne bv erhalten würdest. nur wenn du ein generell schwankendes einkommen hast wegen zuschlägen und so zählen die drei monate. da du die überstunden nicht machst, bekommst du sie natürlich auch nicht bezahlt. und sie fließen auch nicht in eine berechnung ein.
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