Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt BV falsch berechnet - an wen wenden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gehalt BV falsch berechnet - an wen wenden?

excellence2

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, wie ich bereits geschrieben habe, wurde mein Gehalt im gesamten BV falsch berechnet. Sollte mein AG keine Einsicht zeigen, an wen wende ich mich dann? An die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz? Berechnen die anhand der letzten 3 Abrechnungen auch das Durchschnittsgehalt und teilen es dem AG mit? Ist das dann kostenpflichtig für mich? Leider habe ich auch schon die Steuererklärung für 2017 eingereicht und muss nun auch dort Widerspruch einlegen, da diese schon bearbeitet wurde. Außerdem habe ich diesen Monat ET und möchte rechtzeitig das Elterngeld beantragen. Das Ganze lässt mir derzeit gar keine Ruhe. Frohe Ostertage und LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, vllt. kann die Krankenkasse vermiteln - ansonsten hilft nur ein Anwalt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, die Aufsichtsbehörde kümmert sich nicht um Lohnzahlungen, auch nicht um Mutterschutzlohn im BV. Da kannst du nur eine einvernehmliche Lösung mit der Personalabteilung/Lohnabrechnung anzielen oder einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Sind die Differenzen denn so gravierend, dass sich der ganze Aufwand lohnt? Und warum ist dir das nicht früher aufgefallen? Diese Frage wird sich auf jeden Fall stellen. Das hättest du doch schon bei der ersten Gehaltsabrechnung merken können.


excellence2

Beitrag melden

Es war mir nicht bewusst/bekannt, dass der Durchschnitt im BV berechnet bzw. ausgezahlt wird. Mich wundert auch, dass die Krankenkasse gar nichts dazu sagt. Wenn die durch die U2-Umlage meinem AG das Geld erstatten, müssten die doch stutzig werden, wenn jeden Monat ein anderes Gehalt gezahlt wird. Dann spreche ich Dienstag mit unserem Betriebsrat und dann mit der Personalabteilung, die leider 300 km weit weg in einer anderen Stadt ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vielleicht hat das ja Gründe, warum du jeden Monat einen anderen Mutterschutzlohn bekamst. Um das beurteilen zu können, müsste man deine ganzen Dokumente einsehen. Bevor du die Personalabteilung beschuldigst, falsch berechnet zu haben, würde ich erst mal höflich nachfragen, wie es berechnet wurde.


excellence2

Beitrag melden

Hmm, gestern hattest du geschrieben, dass man im BV jeden Monat den gleichen Betrag ausbezahlt bekommt. Was könnten es denn für Gründe sein, dass dem nicht so ist? An die Regelung mit dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft muss sich doch jeder AG halten oder nicht?


excellence2

Beitrag melden

Ich möchte ja nur, dass alles seine Richtigkeit hat.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Jeden Monat gleichen Mutterschutzlohn - das ist kein unumstößliches Naturgesetz. Schwanken kann es - wenn du nicht den ganzen Monat im Beschäftigungsverbot warst, - wenn du einen Teil des Monats normal gearbeitet hast - wenn du krank warst - wenn du Krankengeld bezogen hast - wenn du Betriebsurlaub/Urlaub hattest - wenn sich deine Entgeltgruppe/Entlohnung geändert hat - wenn sich dein Vertrag/Beschäftigungsumfang geändert hat - wenn die Steuerklasse sich geändert hat - wenn dir Aufwandsentschädigungen wie Essenszulage, Fahrtkostenzuschuß, Reinigung von Arbeitskleidung gestrichen wurde (das darf gestrichen werden) - wenn die Lohnnebenkosten sich geändert haben - wenn du eine Nachzahlung erhalten hast - wenn du Einmalzahlungen erhalten hast Kannst ja mal mit den ganzen Abrechnungen zum Steuerberater gehen.


Felica

Beitrag melden

Die Aussage jeden Monat das gleiche Gehalt erachte ich als falsch wenn du nach Stunden bezahlt wirst, also Lohn erhälst und kein Gehalt was eben jeden Monat gleich ist. Du darfst ja weder schlechter noch besser gestellt werden. bei Lohn ist es ja so das man in Monaten mit weniger Arbeitstagen automatisch etwas weniger bekommt wie in Monaten mit mehr Arbeitstagen. Da würde ich mich einfach mal freundlich im Personalbüro kundig machen wie die das berechnet haben.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich war einige Wochen im teilweisen Beschäftigungsverbot von max. 4Arbeitsstunden am Tag. Davor habe ich 6Stunden gearbeitet an 3 Tagen in der Woche, also 18h, was sich dann durch das BV auf 12h reduziert hat. Seit dem 15.1.befinde ich mich im vollen BV. Nun hat mein Arbeitgeber meine festen Funktionszulagen um 50% gekürzt auch rückwirkend ...

Sehr geehrte Frau Bader, da ich in meiner EZ erneut schwanger geworden bin, habe ich die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes mit dem Datum von 6 Wochen vor erreichnetem Geburtstermin beendet, um die Leistungen während des Mutterschuutzes zu beziehen, d.h. ein Gehalt.  Ich habe es einmal an meinen Arbeitgeber laut Vertrag bereits vor Monat ...

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Guten Tag, Ich bin seit dem 26.03 im freiwilligen Beschäftigungsverbot meiner Firma und hatte immer ein Firmenwagen auf 1% regel. Nun ist es so das ich diesen abgeben musst, da im Dienstwagenüberlassubgsvertrag beim Wiederruf die Klausel stand das der Dienstwagen bei Beschäftigungsverbot wieder abgegeben werden muss.  Jetzt habe ich die fra ...

Liebe Frau Bader, Im Herbst letzten Jahres habe ich eine neue Beschäftigung angefangen. In dem Arbeitsvertrag wurde festgehalten das ich nach der Probezeit mehr Lohn verdiene. Diese ging 6 Monate. Nach 3 Monaten im neuen Job bin ich ungeplant schwanger geworden und mein Arbeitsgeber hat mich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Meine Frage ...

Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...

Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Gehalt im Beschäftigungsverbot. -Ich bin während meiner Elternzeit erneut im Dez 24 schwanger geworden -Erneute Arbeitsaufnahme in meinem alten Beruf im Januar 25 auf Basis 95% -Reduzierung der Stunden im April auf 60% -Beschäftigungsverbot Mitte April 25 -Aktuell bekomme ich das 60% Geha ...