Legie101
Hallo, ich arbeite im Krankenhaus mit Wochenend- und Nachtdiensten. Diese werden immer erst im folgenden Monat vergütet. Nun bin ich im Beschäftigungsverbot. Mir stellt sich nun die Frage, ob bei der Berechnung des Lohns während des Beschäftigungsverbots (der sich ja aus den 3 Monatsgehältern vor Eintritt der Schwangerschaft ergibt) auch die geleisteten Dienste, die aber erst im Folgemonat ausgezahlt wurden einbezogen werden? In meinem Fall ist es so, dass in dem ersten Monat, der zu dem Berechnungszeitraum zählt, noch keine Dienste ausgezahlt wurden, da dies der erste Monat war, in dem ich Dienste geleistet habe. Rechnerisch entsteht mir dadurch ein Nachteil, da dieser Monat in die Berechnung so nur mit dem Grundgehalt einbezogen wird, welches deutlich unter dem der Folgemonate liegt. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, aber es ist dch normal, dass die Monate erst im Folgemonat ausgezahlt werden. Hier ist die Frage, was im Arbeitsvertrag zu den Diensten steht - werden sie regelmäßig vergütet, ist der erste Monat egal. Liebe Grüße NB
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