Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Frage: Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Pumuckel86

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in einer komplizierten und verzwickten Lage. Ich habe einen Hauptarbeitgeber die KV Hessen mit VZ (40std) und 3670 brutto. Und einen Nebentätigkeit TZ 20 - 25 Std in einer Praxis die während meiner Elternzeit ausgeübt wurde. Kind 1 kam Oktober 2016 . Elternzeit bei der KV Hessen für 3 Jahre bis Oktober 2019. Juli 2017 begann ich meine TZ in der Praxis. Ich wurde dann wieder schwanger mit geplanten ET 31.12.2019 und Beginn Mutterschutz 19.11.2019. Ich übte weiterhin meine Nebentätigkeit in der Praxis in TZ aus , reduzierte jedoch Oktober 2019 auf 15 std Woche, da ich auch den Vertrag der KV Hessen wieder aufleben ließ bis zum Beginn des Mutterschutzes im November 2019. Kind 2 kam dann am 16.12.2019 und ich fing in der Pandemie kurzfristig Januar 2021 im Impfzentrum mit 30 std die Woche an da Personal gesucht wurde. (Alles genehmigt) hierfür wurde ich von der Praxis nochmals von Juli bis Ende September unentgeltlich freigestellt, win win Situation, da die Praxis aufgrund von Urlaub(6 Wochen Sommerferien) nicht auf meine Arbeitskraft angewiesen war. Zum 1.10.21 war meine Rückkehr mit 20 std die Woche geplant mit 950 Euro Brutto. Nun bin ich jedoch erneut schwanger geworden und habe dies direkt in der 8.ssw mitgeteilt, da ich komplexe Sachen nicht mag und es ungern unausgesprochen lasse. Aufgrund der Pandemie bin ich aber diesmal von meinem Arzt direkt ins Beschäftigungsverbot gesetzt worden, da ich keinen Patientenkontakt haben darf. Nun wurde das Gehalt des Beschäftigungsverbotes sehr konfus aus dem Mutterschutz, 15 std Monat Oktober 2019 berechnet ( Abrechnung erwarte ich noch aber 150 Euro Netto Differenz zu einer ausgemachten 20std Woche) . Frage wäre wie berechnet sich aus dieser Komplexen Situation das Gehalt vom Beschäftigungsverbot? Vielen lieben Dank für ihre Hilfe !Bleiben Sie gesund.


Pumuckel86

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Elternzeit Kind 2 bei KV ist bis Dezember 2022.


User-1753445573

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Ich würde vermuten die Antwort ist unter: Wichtige Hinweise Bitte zuerst lesen Punkt 1 zu finden.


mellomania

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du bekommst das was du ohne bekommst. da wird nix aus 2019 reingerechnet. so wie es vereinbart war. wenn du morgen arbeiten müsstest, würdest du auch das vereinbarte erhalten.


Feuerschweifin

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950 Euro brutto.


cube

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An sich ist das ja nicht kompliziert: du würdest das bekommen, was du auch ohne BV bekommen würdest. Nach meinem Verständnis deines Textes also 950 Euro, die du ab 1.10.2021 hättest bekommen sollen. Aber: du würdest eigentlich mit 20 Std / 950 Euro in TZ bei deinem Haupt-AG der KV Hessen arbeiten. Diese Stelle wurde im Oktober 2019 auf 15 Std wöchentlich reduziert. Ist die Rückkehr ab 1.10.2021 mit nun 20 Std irgendwie offiziell vereinbart worden? Sprich: hast du einen schriftlichen Antrag gestellt und diesen bestätigt bekommen? Wenn nicht, würde das für mich nämlich erklären, warum man sich auf die Vereinbarung aus 2019 bezieht - ohne schriftliche Fixierung/Vertragszusatz oä würde eben noch die in 2019 getroffene Stundenzahl gelten.


cube

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Du arbeitest im EZ nicht bei deinem Haupt-AG KV Hessen, sondern mit Zustimmung des AG in einer Praxis. Richtig? Ändert aber nichts daran, ob die Rückkehr in den TZ-Job mit 20 Std ab 1.10. auch tatsächlich irgendwie fixiert wurde. Wenn nicht, gilt halt das, was zuletzt vereinbart war und das waren ja 15 Std.


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