Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit

Frage: Gehalt Beschäftigungsverbot Elternzeit

newskyla

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine 3-jährige Elternzeit endet Mitte Oktober. Seit 1,5 Jahren arbeite ich auf Minijob-Basis bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Vor der Elternzeit habe ich dort ganztags gearbeitet. Nun versuchen wir wieder schwanger zu werden und ggf. würde ich, wie in der 1. Schwangerschaft, ein Beschäftigungsverbot durch meinen Arbeitgeber erhalten. Meine Frage ist, welches Gehalt ich dann in der Zeit des Beschäftigungsverbotes ab Oktober erhalte? Spielt der Minijob da eine Rolle oder „lebt“ ab Oktober mein alter Vertrag wieder auf und ich erhalte das volle Gehalt wie vor der 1. Schwangerschaft? Und wie verhält es sich dann mit dem Mutterschutzgeld? Vielen Dank.


mellomania

Beitrag melden

Es kommt drauf an was du ab Oktober arbeitest. Wenn du wieder Vollzeit arbeiten kannst und wirst (Kind betreut!) Dann erhält du vz. Also du bekomnst im bv das was du ohne bekommen würdest. Mutterschaftsgeld entsprechend


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie wolltest du denn nach der Elternzeit ab Oktober arbeiten?


newskyla

Beitrag melden

Meinerseits wäre geplant, dass ich ab Oktober Teilzeit Arbeit, aber darüber gibt es mit meinen Arbeitgeber noch keine Abstimmung.


KielSprotte

Beitrag melden

Grundsätzlich hast du im BV Anspruch auf das Gehalt, welches du ohne BV erhalten würdest. Aber an deiner Stelle würde ich mich schleunigst mit deinem AG an einen Tisch setzen. Er muss einer geänderten AZ nicht zwingend zustimmen (hängt u.a. auch von der Betriebsgröße ab). Du hast Anspruch auf deinen alten Vertrag, sprich VZ. Wenn du das nicht erfüllen kannst oder willst musst du schauen, dass ihr auf einen gemeinsamen Nenner kommt. Und mit Fairness hat das Ganze auch zu tun - dein AG muss schließlich auch planen und z.B. ggf. eine zweite Kraft für deinen Arbeitsplatz einstellen.


newskyla

Beitrag melden

Im Januar habe ich meinen AG gefragt, ob Teilzeit möglich wäre, aber er konnte/wollte mir zu diesem Zeitpunkt nichts sagen. Nach mehrmaligen Rückfragen hat er mir bisher noch keine Antwort gegeben. Er wollte wieder auf mich zukommen, aber bisher ist nichts geklärt, was mich auch ziemlich ärgert!!! Daher frage ich mich, ob es sinnvoll ist ihn nochmals anzusprechen oder es einfach „drauf ankommen“ zu lassen... Da ich das BV von ihm und nicht vom Arzt erhalten würde, erhält er mein Gehalt doch von einer Versicherung zurück oder liege ich da falsch?


mellomania

Beitrag melden

Das ja! Aber du kannst ja nur so arbeiten wie dein Kind betreut ist. Und wenn er auf deinen Vertrag besteht und einer Änderung auf zu nicht zustimmt musst!! Du vz kommen. Bv kann kommen, muss aber nicht. Er kann bzw muss schauen ob er ersatztötigkeiten hat. Und wenn du nicht so arbeiten kannst wie er sagt wegen fehlender Betreuung müsstest du kündigen. Es geht nicht dass du dann ein bv erhältst aber nicht arbeiten könntest von heute auf morgen, sollte er anderweitige Arbeit haben


newskyla

Beitrag melden

Danke für die Antworten. Mein Kind könnte ganztags betreut werden und ich würde auch wieder VZ arbeiten gehen können, wenn er der TZ nicht zustimmt. Ob es überhaupt zu dem BV kommen würde, weiß ich ja noch nicht. Ich habe mich nur gefragt, welches Gehalt ich ggf. erhalten würden und ob der Minijob da Eibe Rolle spielt.


mellomania

Beitrag melden

Nein. Der spielt keine Rolle. Das was du ohne bv bekommen würdest bekommst du mit bv Aber wie du schon sagst, verlasse dich nicht drauf...:-)


Felica

Beitrag melden

Der Minijob spielt nur für das EG eine Rolle. Nicht für Mutterschutzgeld oder BV. Da spielt nur es nur ein Rolle wie du dann arbeitest oder arbeiten könntest. Wegen TZ nach EZ musst du 3 Monate vorher Anfragen. Am besten schriftlich. Aber was sollte dein AG dagegen haben. Er muss dich dann VZ beschäftigen, aktuell geht Minijob. Da sollte TZ wohl kein Problem sein.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...