Guten Morgen Frau Bader, ich arbeite in einem Nebenjob als Flugärztin in Arbeit auf Abruf. D.h. Ich bekomme ein Gehalt für Stand-by-Tage und dann eines wenn ich aktiv bin. Das ist auch als reguläres Gehalt (S L G) auf der Entgeltabrechnung gekennzeichnet. Da ich schwanger nicht mehr fliegen darf, bin ich automatisch ab Bekanntgabe im Beschäftigungsverbot. Die Firma zahlt nur das Standby-Gehalt aus, mit der Begründung, ich sei ja nicht mehr geflogen. Müsste ich nicht einen Mittelwert aus den letzten drei Monaten erhalten, oder liege ich falsch? Leider kennt sich die HR-Abteilung überhaupt nicht mit diesem Thema aus. Ich freue mich auf Ihre Antwort! Herzlichen Dank im Voraus, Silke
von SilkeB am 31.07.2023, 10:52