Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburtsurkunde beim AG zweites Mal vorlegen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geburtsurkunde beim AG zweites Mal vorlegen

nanny2506

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Hallo Frau Bader, Letztes Jahr im Januar nach der Geburt meiner Tochter, sollte ich ihre Geburtsurkunde bei meinem AG vorlegen. Was ich auch getan habe. Jetzt nachdem ich wieder in Teilzeit angefangen habe zu arbeiten sollte ich wieder einen Personalfragenbogen ausfüllen und vom Finanzamt ein Bestätigung über meine Lohnsteuerklasse incl. kinderfreibetrag vorlegen damit die Personalabteilung die richtigen Daten hat. (Und das in Zeiten wo eigentlich alles elektronisch übermittelt ) Und ich sollte nochmal eine Geburtsurkunde vorlegen. Muss ich das nochmal abgeben, einmal müsste doch reichen oder? Oder darf mein AG solche Unterlagen an Dritte weitergeben? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde höflich in der Personalabteilung darauf hinweisen, dass die Geburtsurkunde bereits vorgelegt ist. Liebe Grüße, NB


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