Carina_86
Guten Tag Frau Bader, ich hatte Sie hier schon mal um Rat gefragt, da die 160 Seiten der Geburtsakten meiner Kinder 100€ kosten sollten. Sie haten geschrieben, dass ich das Rechtanwaltsvergütungsgesetz als Vergleich heran ziehen soll. Das Krankenhaus ist darauf nicht eingegangen und für mich war die Sache erledigt. Habe also keine Geburtsakte bekommen. Nun habe ich per Post eine 'Erinnerung' bekommen, dass die Rechnung nicht beglichen wurde und nach 30 Tagen Verzug mit Zinsen eintritt. Bin ich verpflichtet diese Rechnung zu bezahlen, obwohl ich ihr nie zugestimmt habe? Freundliche Grüße
Hallo, vertrag ist, ob ein Vertrag zustande kam (Angebot + Annahme). Das kommt auf die Formulierung Ihrer "Anfrage" an. Liebe Grüße NB
mellomania
hö? du hast die akten doch nicht bekommen. hast du dem kh gesagt dass du KEINE kopien möchtest? womöglich schriftlich?
Carina_86
Hallo Mellomania, das habe ich leider nicht. Ich hatte damals nochmal nach gefragt, was nur die Geburtsberichte kosten würden, aber darauf bekam ich keine Antwort mehr. Naja und dann war die Sache für mich aus dem Kopf. Und heute dann die Zahlungs- 'Erinnerung'...
mellomania
ich würde denen einfach antworten, dass kein "geschäft" zu stande kam. du hast keine leistung erhalten, und möchtest die auch nicht und daher zahlst du auch nicht. das war sozusagen eine frage, was es kostet aber mehr nicht.
HeyDu!
Es kam kein "Geschäft" zustande... Sehe ich kritisch. Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende wirksame Willenserklärungen, genannt Antrag und Annahme, geregelt in §§145 ff BGB. Man trenne strikt das Verpflichtungsgeschäft (= Schuldrecht z.B. Kaufvertrag) vom Erfüllungsgeschäft (=Sachenrecht z.B. Übereignung u. Bezahlung d. Sache) Nur weil die Klinik noch nicht geleistet hat und kein Geld floss ( §433 Abs 1 u. 2 BGB...), kann trotzdem ein wirksamer bindender Vertrag vorliegen. Ich rate also dringend von dem Argumentationsvorschlag von Mellomania ab. Ob ein wirksamer Vertrag vorliegt kann man ohne präzisen Ablauf und Wortlaut nicht beurteilen.
Carina_86
Ich bitte Sie, mir die vollstandigen Behandlungsunterlagen (Krankenblatter und Befunde, Arztberichte, Laborergebnisse, Aufzeichnungen uber die Verordnung von Medikamenten, Ultraschallaufnahmen, CTGs)in Kopie zu uberlassen (in elektronischer oder gedruckter Form). Ich bitte Sie, mir die Unterlagen innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Schreibens mit einer Erklarung uber deren Vollstandigkeit zu ubersenden. Das war meine E-Mail an die Klinik. Deshalb habe ich hier die Frage gestellt, ob ein Kauf zustande kam. Da ich im Internet jedoch öfters gelesen habe, das meistens nur ein Pauschalkostenbetrag von um die 10€ gefordert wird, habe ich überhaupt nicht mit diesem Betrag von 100€ gerechnet!
Carina_86
Ich bitte Sie, mir die vollstandigen Behandlungsunterlagen (Krankenblatter und Befunde, Arztberichte, Laborergebnisse, Aufzeichnungen uber die Verordnung von Medikamenten, Ultraschallaufnahmen, CTGs)in Kopie zu uberlassen (in elektronischer oder gedruckter Form). Ich bitte Sie, mir die Unterlagen innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Schreibens mit einer Erklarung uber deren Vollstandigkeit zu ubersenden. Das war meine E-Mail an die Klinik. Deshalb habe ich hier die Frage gestellt, ob ein Kauf zustande kam. Da ich im Internet jedoch öfters gelesen habe, das meistens nur ein Pauschalkostenbetrag von um die 10€ gefordert wird, habe ich überhaupt nicht mit diesem Betrag von 100€ gerechnet!
malini
Wenn du wirklich komplett alles wolltest, kann es schon sein mit den 160 Seiten, gerade CTG-Aufzeichnungen sind ja lange Streifen. Weiß ja nicht, wie lange die Geburten gingen und wie lange du am CTG gewesen bist. Ich habe jeweils nur den Geburtsbericht (die Aufzeichnungen der Hebamme) angefordert - das waren 2 Seiten und hat mir meine Klinik nichts für berechnet.
Carina_86
Nach der Seitenanzahl der reinen Geburt habe ich dann gefragt, als mir gesagt wurde, dass es 100€ kosten soll. Darauf habe ich dann jedoch keine Antwort mehr erhalten.
ALF0709
Also wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die Kopien gefertigt und dir mit Rechnung übersandt. Dann hast du gefragt, was der reine Geburtsbericht kosten würde (mit dem Gedanken, den Rest zurückzuschicken) und darauf keine Antwort bekommen und dann einfach nicht gezahlt. Leistung ist angefordert und erbracht worden und muss damit auch bezahlt werden, selbst wenn du die restliche Akte zurückschicken würdest (bis auf den Geburtsbericht).
mellomania
keine reine nachfrage nach dem preis war, sondern die aufforderung (eben ohne vorher zu fragen) die kopien zu fertigen und dir zu schicken, ist doch ein vertrag zu stande gekommen. hast du die kopien bereits erhalten oder erhälst du sie erst nach zahlung? diese info hatte ich oben nicht. daher nehme ich abstand von meiner info oben. wäre es nur die reine nachfrage gewesen, hätte es gestimmt.
Carina_86
Nein ich habe bis jetzt nichts erhalten! Ausser eben jetzt die 'Erinnerung' zur Zahlung und danach würden mir die Kopien zugeschickt werden.
HeyDu!
Nochmal, ob bereits geleistet wurde ist völlig egal. (Mellomania scheint es auch noch nicht verstanden zu haben.) Die Frage ist nur: kam ein wirksamer Vertrag zustande? Da ist es von belang wann die Fragestellerin das Angebot unterbreitet hat. Der einem Abwesenden gegenüber gemachte Antrag ist nicht ewig "bindend". Hat die Klinik erst 4 Wochen später geantwortet, wäre dies als neuer Antrag zu werden. Hat sie nach 3 Tagen geantwortet ist dies als Annahme zum Antrag zu werten. Da gibt es zig Feinheiten. Also ist offen wann und was die Klinik geantwortet hatte. Egal ob Vertrag ja oder nein. Ich würde einfach mal den Hörer in die Hand nehmen. MfG
mellomania
dann werden hier alle sofort von dir kompetent beraten. von daher
Felica
Für mich ist hier ein Vertrag entstanden. Du hast eben nicht abgefragt sondern eingefordert. Das du die Akten noch nicht abgeholt hast ist dein Dibg. Den wahrscheinlich liegen diese für dich im KH zur Abholung bereit. Deine Formulierung ist in elektronischer Form oder in Schriftform, aber nicht das man dir diese auch zusenden soll. Für die Zukunft, am besten entweder persönlich hin oder anrufen und solche Dinge direkt erst erfragen.
QueenMum
Also bei dieser Formulierung, deiner email, ist ein Vertrag entstanden. Leider hättest du vorher unverbindlich nach dem Preis fragen müssen. Allerdings ist die Gegenpartei verpflichtet den Zugang des Schriftstückes nachzuweisen. Das Versandrisiko, wie auch bei allen anderen Waren liegt immer beim Versender, ausser es war was anderes ausgemacht. Ums bezahlen wirst du wahrscheinlich nicht rumkommen, denn die Gegenpartei wird dir wahrscheinlich das Schriftstück nochmals per versichertem nachweisbaren Versand zukommen lassen.
Mitglied inaktiv
Ich sehe, dass so: die AP hat die Akten angefordert. Danach kam vom Krankenhaus, dass sie erst 100€ bezahlen soll und die Akte dann versandt wird. Später hat die AP erst Akten mit weniger Umfang angefordert. Zur ersten Anforderung wurde dann nicht mehr drauf eingegangen und jetzt ist eben diese Rechnung noch offen
mellomania
so sehe ich das auch. versand nach vorkasse. und der vertrag ist ja da, da sie aktiv nach der kopie verlangt hat ohne!!! vorher einfach zu fragen was das kostet und dann erst zu entscheiden. das ist das problem. die kopien werden noch nicht angefertigt sein. das machen die erst, wenn das geld da ist. daher würde ich dort anrufen und darauf hoffen, dass man sich einigt, das einfach fallen zu lassen und gut
HeyDu!
Quatsch mit Soße. Man kann nicht beurteilen ob ein Vertrag zustande kam, denn man weiß nicht wann und wie das KH geantwortet hat. Für einen wirksamen Vertrag braucht es neben dem Antrag auch die wirksame Annahme. Fakt ist: Die Mail der Fragestellerin war ein Antrag. Ob er fristgerecht usw. angenommen wurde, wissen wir nicht. Da gibt's noch ein paar Feinheiten die Auswirkungen haben können. BG
HeyDu!
Ein Beispiel welches Feinheiten auf recht lustige und anschauliche Weise im Vertragsrecht verdeutlicht. Es gibt noch zig weitere "Schickanierungsmöglichkeiten" in der Theorie... von beschränkt geschäftsfähig über Stellvertretung usw. Bei der Fragestellerin ist erheblich wann das Klinikum geantwortet hat und was es geantwortet hat. Die Mail der Fragestellerin allein, stellt keinen Vertrag dar! Erfüllung Kaufvertrag Johann Jockey ist begeisterter Pferdesportler. Aus gesundheitlichen Gründen musste er auf Anraten seiner Ärzte diese Leidenschaft aufgeben.Jockey hat deswegen dem Didi Dressur mit Schreiben vom 10.05. seine Stute Polly zu einem Kaufpreis von 11.000 € zum Kauf angeboten. Dressur antwortet mit Schreiben vom 14.05., dem Jockey zu-gegangen am 17.05., dass er mit dem Kauf einverstanden sei, der Kaufpreis allerdings nur 10.000 € betragen dürfe. Jockey erwidert mit Schreiben vom 22.06., dass er nach reiflicher Überlegung- den reduzierten Kaufpreis akzeptiere. Dressur schreibt zurück, inzwischen habe er das Interesse verloren. Das am 29.06. zur Post gegebene Schreiben des Dressur geht auf dem Postweg verloren. Jockey verlangt von Dressur Zahlung des Kaufpreises von 10.000 € Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung von Polly. Hat Jockey einen Anspruch gegen Dressur auf Zahlung des Kaufpreises von 10.000 €? ___________________________________________________ Anspruchsgrundlage § 433 Abs. 2 BGB Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Jockey könnte gegen Dressur einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung in Höhe von 10.000€ haben. Grundlage dieses Anspruches könnte § 433 Abs. 2 BGB sein. Voraussetzung der Anspruchsgrundlage ist zunächst ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Jockey und Dressur. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende, wirksame Willenserklärungen, genannt Antrag und Annahme, geregelt in §§ 145 ff. BGB. 1. Schreiben 10.05. Jockey an Dressur 11.000 € Antrag 2. Schreiben 14.05. Dressur an Jockey 10.000€ neuer Antrag - > § 150 Abs. 2 BGB Abändernde Annahme Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Da Dressur einen Kaufpreis von 10.000€ angibt, handelt es sich um eine Änderung und diese gilt als Ablehnung und stellt einen neuen Antrag dar. 3. Schreiben 22.06. Jockey an Dressur 10.000 € neuer Antrag -> § 147 Abs. 2 BGB Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Dressur musste nach über einem Monat, nicht mehr davon ausgehen, dass Jockey antwortet. § 150 Abs. 1 BGB Verspätete Annahme Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. 4. Schreiben 29.06. Dressur an Jockey kein Interesse Dass das letzte Schreiben von Dressur abhanden gekommen ist, spielt keine Rolle. Zwischen Jockey und Dressur ist kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Jockey hat keinen Anspruch gegen Dressur auf Zahlung des Kaufpreises von 10.000 €.
Mitglied inaktiv
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Geburtsakten-sollen-100Euro-kosten_200119.htm https://m.rund-ums-baby.de/recht/Nachtrag-Geburtsakten-sollen-100Euro-kosten_200181.htm Darum geht das .... Das Krankenhaus wollte nach Zahlung die Akten versenden
Mörchen17
Ich würde ganz pragmatisch bei dem Krankenhaus einmal anrufen, mitteilen, dass ich mit so hohen Kosten für die Kopien nicht gerechnet habe, und es wohl angebracht gewesen wäre, die Kostenfrage VOR Fertigung der Kopien anzusprechen, und ob das Krankenhaus angesichts dessen von der Forderung nicht vielleicht Abstand nehmen kann.
emily2208
Sowas habe ich ja noch nie gehört . Wenn Ärzte Unterlagen anfordern ,zahlen sie auch keinen Cent dafür . Allerdings ist auch die Frage was will man mit allen Aufnahmen? Arztbriefe befunde alles ok .evtl. Aufnahmen Bilder Ultraschall sowas ja . Und normal wird das ja wenn orginal raus gegeben oder duplikat als Kopie. Und da Zahlt man keine 100 Euro dann. Eine verwaltungsgebühr wenn. Und normal wäre es dem " Patienten ja seine Akte " also normal kannst dir das auch selbst kopieren wenn man es g3nau nimmt. Ich lasse mir immer Kopien etc.geben. Und Röntgen und MRT Aufnahmen auf cd kosten hier 5 Euro pro cd mehr nicht .
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