Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburt im Ausland, was muss ich beachten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geburt im Ausland, was muss ich beachten

Carli77

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Hallo! ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, denn im Moment drehe ich mich nur im Kreis. Ich bin derzeit in Elternzeit (1. Kind / 28 Monate) und nun zum 2. Mal schwanger mit einem voraussichtlichem Geburtstermin am 21. Februar 2014. Mein Arbeitgeber ist über die Schwangerschaft informiert und ich plane die Elternzeit für das 2. Kind zu verlängern. Mein Mann ist nun nach Wien versetzt worden und Anfang Dezember folgen wir ihm dorthin. Wir werden dann bei meinem Mann mitversichert sein + einer privaten Zusatzversicherung - Lebensmittelpunkt und auch Geburtsort des 2. Kindes wird Wien sein. Und jetzt zu meinen unzähligen Fragen: - habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld; wenn ja über welche Krankenkasse ( in D bin ich noch gesetzlich versichert bis zur Ausreise) muss ich Ansprüche anmelden; falls es die dt. sein sollte, muss ich dann auch das Baby in D zur Welt bringen oder kann das dann dennoch in Wien geschehen? - kann mein Kind dann 2 Staatsbürgerschaften annehmen (Deutsch / Österreichisch) - muss ich sonst noch an irgendwelche Dinge /Fristen achten, die ich evtl bei meiner Auflistung vergessen habe? Ich würde mich sehr über feedback freuen? Lieben Dank & viele Gruesse Carli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 21.02. ist GUT - da habe ich auch Geburtstag :-) 1. MG nur von der KK - vom AG nur, wenn Sie am Tag vor Beginn des 2. Mutterschutzes die erste EZ unterbrechen 2. Soweit ich weiß ja, aber es muss sich später entscheiden (http://www.austria.org/staatsbuergerschaft/doppelstaatsbuergerschaft) Liebe Grüsse, NB


Pamo

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In Österreich folgt die Staatsbürgerschaft dem Abstammungsprinzip. Wenn also du oder dein Mann österreichische Staatsbürger sind, kann das Kind Österreicher werden. Allerdings ist Österreich eines der wenigen europäischen Staaten, die keine doppelte Staatsbürgerschaft tolerieren. Beides ginge also nicht.


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