Hallo,
ich habe mit meiner Frau für 20 Monate in den USA gelebt. Ich war in dieser Zeit entsendet von meinem deutschen Arbeitgeber. Ich wurde zwar in Dollar bezahlt, hatte allerdings nach wie vor meinen deutschen Arbeitsvertrag. Mein Gehalt berechnete sich auf Grundlage meines deutschen Einkommens und wurde nur umgerechnet. Dazu wurde mir Unterstützung für Wohnung, etc. gewährt. 3 Monate vor unserer Rückkehr nach Deutschland und meinem Wiedereinstieg in eine neue Position beim gleichen Arbeitgeber in D, wurde unsere Tochter In den USA geboren. Meine Frage: Habe ich nun, nach Rückkehr nach D, Anspruch auf Elterngeld? Danke und beste Grüße, RT
von
papa_rob1
am 29.01.2018, 21:36
Antwort auf:
Elterngeld nach Geburt im Ausland während Entsendung
Hallo,
1. VOR der Rückkehr kommt es darauf an, wo man Steuern zahlt
2. NACH der Rückkehr ja - aber eben evtl. dann nur der Grundbetrag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2018
Antwort auf:
Elterngeld nach Geburt im Ausland während Entsendung
Hallo,
viele Grüße von einem anderen Expatriat.
Es kommt darauf an, ob Du Deine Steuern vor der Geburt in Deutschland oder den USA bezahlt hast. Bei einer klassischen Entsendung, d. h. Du warst nach wie vor steuerpflichtig in D, kannst Du Elterngeld beantragen.
Wir sind leider im Entsendungsland steuerpflichtig (sog. Rumpfarbeitsverhältnis) und haben damit keinen Anspruch auf Elterngeld - was bitter ist, wenn man bedenkt, wie viele Steuern wir jahrelang in D bezahlt haben.
von
Expatwife
am 29.01.2018, 23:28