Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Für ein paar Jahre Arbeitszeit rezudieren?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Für ein paar Jahre Arbeitszeit rezudieren?

MKAH

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Guten Tag Fr. Dr. Bader, meine Elternzeit endet bald und muß dann wieder 50 Prozent arbeiten gehen. Habe zwei Kinder, beide noch nicht in der Schule. Mit zwei Kindern wird es für mich schwierig, 50 Prozent zu arbeiten. Habe ich das Recht, für ein paar Jahre meine Arbeitszeit z. B. auf 30 Prozent zu verringern? Oder kann man mir sagen, entweder arbeite ich 50 Prozent oder immer 30 Prozent? Möchte jedoch nur für eine bestimmte Zeit weniger arbeiten, bis z. B. beide Kinder über 8 Jahre alt sind. Vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


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