Lovie
Für den Fall, dass beide Elternteile versterben, möchten wir festlegen, wer unsere Kinder "bekommt". Ist es ausreichend, dies in eigenen Worten formlos festzuhalten oder muss ein Anwalt/Notar hinzugezogen werden? Wo wird üblicherweise ein solches Schriftstück verwahrt? Wer " bekommt " die Kinder, wenn nichts festgelegt wurde?
Hallo, handschriftlich u von beiden unterschrieben reicht. Daran muss sich dass Vormundschaftsgericht halten, wenn die Person nicht vòllig ungeeignet ist. Liebe Grùsse NB
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Sehr geehrte Frau Bader, für die nächsten Sommerferien wurde mir eine Mutter-Kind-Kur genehmigt. Alle Kinder sind Therapiekinder. Mein Ex-Mann und ich teilen uns die Ferien hinsichtlich der Kinderbetreuung. Da eine Kur ja der Gesunderhaltung dient und somit nicht mit einem Urlaub vergleichbar ist, möchte ich nach der Kur auch gern ein pa ...
Hallo Ich bin 2022 das erste Mal Mama geworden . Ich bin sofort ins Berufsverbot gekommen da ich an der Fleisch Theke arbeite. Ich bin bis September 2024 in Elternteil habe einen unbefristet Arbeitsvertrag jedoch ändern sich ab September meine Stunden also eine vertragsänderungs haben wir gemacht. Aber immer noch unbefristet. Jetzt haben ...
Hallo Frau Bader, ich gehe bald für 3 Jahre in Elternzeit. Dafür habe ich Anspruch auf 12 Monate Basis-Elterngeld. Mein Mann würde im ersten Lebensjahr gleichzeitig gerne mit mir auch ein paar Monate Elternzeit nehmen. Jetzt habe ich gelesen, dass ab 1.4. die Regelung gilt, dass man nicht mehr gleichzeitig das Basis-Elterngeld bezi ...
Hallo, unsere Kita hat vor Kurzem eingeführt, dass jedes Kind alles essen darf, was in der Kita angeboten wird, auch wenn die Eltern gewisse Lebensmittel ausschließen. Ernähren wir unser Kind also vegetarisch, schreibt die nun neu eingeführte Essensregelung vor, dass unser Kind alles essen darf, also auch Wurst und Fleisch und außer bei Allergien ...
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Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten. ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.
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