Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frühzeitiger Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Elterngeldes

Frage: Frühzeitiger Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Elterngeldes

Jessy3004

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Es gibt ja die Möglichkeit in der frühen Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln, damit das Elterngeld der Mutter später höher Ausfällt. Ich habe auch schon erfahren, dass es hier mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes sein soll, also der Wechsel. Spätestens aber 6 Monate im Vorraus, denn dann sind es ja 6 Monate in der Alten und 6 Monate in der neuen Steuerklasse und dann würde wohl die aktuelle gelten. Meine Frage ist nun, mein Mutterschutz wird am 28.08. beginnen. Zählt der Monat August dann noch mit zum Berrrechnungszeitraums des EG der Mutter?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ganze klappt nur mit einem Verzicht für die drei Tage. Und dafür sollten Sie nicht in einem BV sein Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein da dein Mutterschutz im August beginnt zählt der ganze Monat August nicht Du könntest allerdings versuchen auf die 3 Tage vorgeburtlichen Mutterschutz zu verzichten durch Urlaub. Das geht allerdings nicht, solltest du ein BV zu diesem Zeitpunkt haben


desireekk

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Du kannst auf vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten, damit dein MuSchu erst im September beginnt. Dafür muss man nicht Urlaub nehmen, man kann auch ganz normal ein paar Tage mehr arbeiten. Das funktioniert nur dann nicht, wenn Du ein Beschäftigungsverbot hast. Gruss D


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