Hallo Frau Bader,
eigentlich wollte ich meinen Jahresurlaub 2001 vor meinem Mutterschaftsurlaub nehmen... Leider kam mein Sohn jedoch 10 Wochen zu früh zur Welt - ich hatte von den 20 Tagen gerade mal 1 Tag Urlaub genommen. Meine Elternzeit ist nächsten Monat zu Ende und ich fange wieder in meiner alten Firma an. Mein Arbeitgeber meint, mein Urlaub sei verfallen. Ist das richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Anke
Mitglied inaktiv - 07.05.2004, 22:40
Antwort auf:
Frühgeburt - Urlaub verfallen?
STIMMT
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2004
Antwort auf:
Frühgeburt - Urlaub verfallen?
Hallo !
Nein ! Der Urlaub steht Dir zu !
LG Sandra
Mitglied inaktiv - 08.05.2004, 08:04
Antwort auf:
Frühgeburt - Urlaub verfallen?
Schau mal hier:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html#para17
Drucke es ihm aus
und dann frage ihn, wie er zu Absatz zwei steht???
Ganz klar: der Urlaub steht Dir weiter zu!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 08.05.2004, 21:53
Antwort auf:
Frühgeburt - Urlaub verfallen?
Vielen Dank! Mein AG hat seine Aussage zurückgezogen; ich bekomme den Urlaub!!!
LG,
Anke
Mitglied inaktiv - 11.05.2004, 12:56