Da.Le.
Guten Abend Frau Bader, meine Tochter ist völlig unerwartet in Griechenland in der 25SSW auf die Welt gekommen. Wir waren im Urlaub, als es passierte. Sie hat die Geburt überlebt und zur Zeit werden medizinische ITS Maßnahmen durchgeführt. Es ist sehr kritisch, niemand weiß, wie lang sich der Zustand hält. Im besten Fall natürlich, bis sie stabil ist jung zurück verlegt werden kann, was im Moment nicht geht. Wir müssen nun hier quasi einen zweiten Hausstand herrichten, da ich ja nun hier nicht weg kann. Wissen Sie zufällig, ob es in irgendeiner Art und Weise finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für solche Fälle gibt? Das deutsche Konsulat in Heraklion ist mäßig interessiert uns Unterstützung anzubieten. Eventuell die Krankenkasse? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, oh liebe Güte, was ein Horror, da kriege ich eine Gänsehaut. Hoffentlich gibt es da dt. Standarts. Außer den Ideen der Vorrednern fällt mir auch nichts ein. Alles Gute! Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ohje, ich habe keine Ahnung, möchte Euch aber viel Kraft für die nächsten Wochen wünschen. Gibt es dort vielleicht sowas wie die Ronald Mc Donald Häuser oder Organisationen für Frühchenelterm die vielleicht ein Netzwerk haben ?
Da.Le.
Das ist eine gute Idee bzw Anmerkung. Darüber informiere ich mich einmal. Vielen Dank, auch für deine Gedanken.
Karlafrodo
Hallo, wir haben das leider auch erlebt. Die Krankenhauskosten werden von der deutschen KK getragen, Rücktransport, falls das überhaupt sinnvoll wäre, trägt nur eine Reisekrankenversicherung. Wir hatten auch nur Straßentransport und nicht Flug. Da haben wir lieber verzichtet und sind in Italien geblieben. Wir haben uns dann eine FeWo gesucht, aber finanzielle Unterstützung hatten wir keine, ich wüsste auch nicht woher. Die Ferienwohnung haben wir dann von der Steuer abgesetzt. Alles Gute für euch!!!
Da.Le.
Ok. Danke. Eine private KV haben wir Gott sei dank. Rücktransport ist im Moment undenkbar. Eine Apartment haben wir gesucht.
Colien07022004
Finanzielle Unterstützung gibt es keine! Du musst unbedingt die Geburt der Deutschen KK melden und dem AG für Mutterschutzgeld und den Antrag für das Elterngeld ausfüllen - es sind Fristen einzuhalten. Finanzieren müsst ihr euch im Ausland selbst. Organisationen wie MC Donalds-Häuser gibt es vll in Griechenland! Ich wünsche Euch alles Gute, ganz viel Stärke und Glück!
Mitglied inaktiv
Hallo, finanzielle Hilfe gibt es keine. Das muss man alles selber tragen. Es ist aber Eile geboten. Ihr müsst das Kind ganz schnell bei Eurer Krankenkasse anmelden. Zum Glück ist es ja EU, sodass die Krankenkasse für die Kosten aufkommt. Vermutlich werdet ihr aber in Vorlage treten müssen und das Geld erst später zurück bekommen (so läuft das bei Griechenland öfter). Auch müsst ihr die Fristen für die Anmeldung von Elternzeit, Elterngeld usw. dringend beachten. Das Kind muss auch gemeldet werden und ihr braucht eine deutsche Geburtsurkunde (Konsulat) - ansonsten bekommt ihr gar nichts. Viel Glück Euch allen für die harte und lange Zeit, die Euch bevorsteht.
luvi
Hallo, Das stimmt nicht. Man braucht keine deutsche Geburtsurkunde. Man braucht eine Geburtsurkunde, aber es reicht auch die griechische. Fragt mal bei der Botschaft nach, ob die auch übersetzt werden muss. Reisepass bekamen wir damals über die Botschaft, ausgestellt vom Standesamt 1 in Berlin. Das ist allerdings schon ein paar Jahre her, Geburt in Südamerika. Für den Flug werdet ihr sicher auch irgendeinen Ausweis brauchen. Kümmert euch rechtzeitig drum, bei uns hat das mit Übersetzung der Geburtsurkunde, Beglaubigung bis zum fertigen Reisepass mehrere Wochen gedauert. Verpasst die Fristen nicht für Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld-Antrag. Wichtig ist, dass ihr den Antrag rechtzeitig stellt, Geld gibts erst, nachdem die Geburtsurkunde vorgelegt wurde. Ich wünsche euch alles alles Gute, viel Kraft für die nächsten Wochen. Die Kleinen sind Kämpfer! Liebe Grüße Luvi
Mitglied inaktiv
Da hast Du Recht - habe mich ungenau ausgedrückt. Man braucht eine Geburtsurkunde (Land egal), aber deren DEUTSCHE Übersetzung in beglaubigter Form und den Nachweis, dass das Kind deutscher Staatsangehöriger ist. Daher ist es am einfachsten, sich eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Spart auch später im Leben eine Menge Bürokratie (z.B. später beim Heiraten usw ist die Rennerei mit einer griechischen Urkunde ungleich größer). Für den Rückflug braucht man ja zuerst mal das Flug ok - und bei einem Früchen in der 25. Woche wird das ganz sicher noch 3 - 4 Monate dauern, bis das soweit ist. Aber: Ich würde mich auch rechtzeitig mit den Ärzten in Deutschland melden. Bei so einem Extremfrüchchen steht leider zu befürchten, dass es auch nach erreichenen der "Geburtsreife" weiterhin intensive medizinische Behandlung benötigen wird.
luvi
Hallo, Erkundige dich, was einfacher, schneller zu beantragen ist. Die griechische oder die deutsche Geburtsurkunde mit Übersetzung. In unserem Fall ( Geburt in Südamerika) hätte es ca. 1 Jahr gedauert, bis wir eine deutsche Geburtsurkunde bekommen hätten. Die deutsche kann man nachbeurkunden lassen, muss man aber nicht. Wende dich am besten an die Botschaft. Wir waren damals in einem Konsulat mit einem Honorarkonsul, der hatte uns zunächst so viele falsche Infos gegeben. Ich würde es in Zukunft nur mehr mit der Botschaft absprechen. Hat dein Kind evtl. auch die griechische Staatsangehörigkeit durch Geburt nach dem Herkunftsprinzip? Mit griechischen Recht kenn ich mich nicht aus. LG Luvi
Da.Le.
Vielen Dank für die vielen Anregungen. An Mutterschutz, KG, Elternzeit sind wir natürlich dran. Nicht so leicht ohne Fax und ohne Papier. Vom Konsulat sowie der Botschaft sind wir enttäuscht. Keine wirkliche Hilfe. Leider sind die medizinischen Standards sehr unterschiedlich zu unseren. Aber wir müssen vertrauen. Vielen Dank an alle!
kati1976
Könnt ihr sonst Verwandte on Deutschland um Hilfe bitten beim ganzen Papierkram. Das man euch Anträge usw. Schickt.
Ähnliche Fragen
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc ...
Guten Tag Frau Bader, meine Freundin hat ihren Wohnsitz in Bayern und ist in der 32. SSW. Sie möchte natürlich so schnell wie möglich zu mir nach Österreich ziehen, damit wir mit unserem Baby als Familie zusammenleben können. Nun stellt sich unsere Situation als ziemlich kompliziert heraus. Von den zuständigen Ämtern bekommen wir nur spärliche ...
Liebe Frau Bader Ich habe im Ausland für ein deutsches Unternehmen gearbeitet, war aber nicht sozialversicherungspflichtig entsendet. Da ich erst seit ein paar Wochen einen unbefristeten Vertrag habe, hatte ich bei der Geburt unserer Tochter vor zwei Jahren kein Elterngeld beantrag. Ich hatte zwar einmal bei einer Stelle angerufen dort aber die ...
Sehr geehrte Fr. Bader, Ich bin aktuell in der 12ssw. Mein man möchte das ich das Kind in den Niederlanden abtreibe, seiner Meinung nach geht es aus finanziellen und familiären Gründen nicht. Ich habe oft versucht mit ihm darüber zu sprechen, er sagt es falle ihm auch schwer aber es wäre vernünftig. Ich habe das Kind aber im Ultraschall ...
Sehr geehrte Frau Bader. mittlerweile ist meine Tochter 12 Wochen (10.05.24) alt. Mit ihrem Erzeuger habe ich seit Januar keinen Kontakt mehr gehabt bis vor kurzem. Ich wollte, dass er die Vaterschaft anerkennt. Er weigerte sich und wollte einen DNA Test. Das ist immer noch in Klärung (anscheinend macht man sich da erst nach Geburt Gedanken d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Anliegen an Sie, wobei ich Ihre Hilfe benötige und hoffe, dass Sie mich dabei unterstützen können. Der Vater meines Sohnes, lebt im Ausland. Er hat ein Visum beim deutschen Konsulat gestellt und erbittet die Möglichkeit zu bekommen, in Deutschland arbeiten zu dürfen, damit er für unser gemeinsames Kind ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Herzlichen Dank vorab!
Aufgrund meiner Vorgeschichte mit einer Frühgeburt bei 26+4 aufgrund einer Zervixverkürzung und beginnender wehentätigkeit. Ich bin nun 41 Jahre alt, spritze täglich Heparin wegen einer Blutgerinnungsstörung. Stille mein älteres Kind noch, wenn auch wenig. Aktuell habe ich fast täglich Schmierblutungen und bin in der 8. Schwangerschaftswoch ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist schwanger und in DE bei einem Konzern angestellt und auch in DE gemeldet (Ich bin dort auch noch gemeldet). Ich arbeite aber seit November letzten Jahres im nicht EU Ausland (Asien) und habe eine lokalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung). Das Kind soll auch hier in Asien, wo ich arbeite, entbunden werd ...
Hallo Fr. Bäder, mein Mann und ich möchten eine Sorgerechtsverfügung für unsere zwei Kinder aufsetzen. Wir möchten entweder seine Schwester die in Deutschland lebt oder meine Mutter in Griechenland zum Vormund ernennen.Unsere Frage nun: Kann man auch jemand der nicht im Inland wohnt als Obsorgeberechtigten wählen? Die Kinder haben die griechisc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad