Nick75
Liebe Frau Bader Mein Mutterschutz beginnt am 28.12.2015. Ich arbeite seit September 2014 (nach der letzten Elternzeit) im Minijob. Eine Kollegin, die derzeit in Elternzeit ist, könnte sich vorstellen, mich "abzulösen", das heißt meine Aufgaben zu übernehmen und ich hätte somit die Möglichkeit, früher mit der Arbeit aufzuhören. Es gibt derzeit keine medizinische Indikation für BV oder Krankschreibung, das möchte ich auch gar nicht, (es gibt familiäre Umstände, wegen denen ich ein früheres Arbeitsende gutheißen würde). Es geht lediglich um folgende Frage: Ändert sich etwas an meinem Elterngeldanspruch, wenn ich nicht wie geplant Ende Dezember, sondern zum Beispiel schon Ende Oktober zu arbeiten aufhöre? Muss ich sonst an irgendetwas denken, was sich deshalb nachteilig auswirken würde? (Vorausgesetzt natürlich der Arbeitgeber ist einverstanden!) Vielen Dank für Ihre Antwort, Nick75
Hallo, wenn Sie diese Zeit nicht mit Urlaub abpuffern können, handelt es sich um unbezahlten Urlaub. Dann fielen zwei Monate Berechnung für das Elterngeld. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, Du verlierst Einkommen fürs neue Elterngekd. Der November geht dann mit 0€ in die Berechnung.
Mitglied inaktiv
Wie sieht es denn mit Deinem Urlaub aus? Du hast ja auch Ansprüche über die komplette Mutterschutzzeit hinweg. Da schon alles von verbraucht? Auch keine Überstunden oder ähnliches? Ansonsten, wie sieh es mit BV wegen Arbeitsplatz aus, falls der AG da Bedenken hat. Früher in Mutterschutz gehen geht so nicht, da du ja nur eine bestimmte Mutterschutzfrist hast. Was aber geht ist sich beurlauben lassen, dann halt eben ohne Lohnfortzahlung - wenn das ausgeschöpft ist (Urlaub, Überstunden, BV, Krankschreibung)
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