Mitglied inaktiv
S.g. Frau Bader, ich habe ein Frühchen (30.SSW)mit Monitor zu Hause. Während der Krankenhauszeit (3Monate) bin ich 5x täglich 12km gefahren und auch jetzt habe ich noch eine ganze Menge Termine mit der Maus. Nun meine Frage, habe ich die Möglichkeit Fahrtkosten oder andere Dinge steuerlich geltend zu machen (oder ist das mein Privatvergnügen)? Vielen Dank !
Liebe Corinna, ja, es handelt sich dabei um außergewöhnliche Belastungen. Diese muss man bis zu einem bestimmten Prozentgrad des Einkommens selber tragen, danach mindern sie das zu versteuernde Einkommen. Lassen Sie sich aber die Fahrten zum Krankenhaus dort bescheinigen. Die meisten Krhs. haben dafür Vordrucke. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Das kannst Du höchstwahrscheinlich geltend machen. Aber eben als "besondere Belastun" und da gelten zumutbare Grenzen, mit Kind glaube ich 3 % der Gesamteinkünfte (nicht zu versteuerndes). Nur das was über diese Grenze hinausgeht, kann abgesetzt werden. Sammel in dem Jahr doch alles andere an Krankheitskosten ebenfalls: Parkscheine, Fahrtkosten, Telefonate mit Ärzten, Zuzahlungen etc.. Grüße, Jenny
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