Hallo. Ich beziehe Elterngeld und bin familienversichert. Vorher War ich selbstständig in einer GbR. Alle Einnahmen gehen für den Zeitraum des Elterngeldes an meine Kollegin. Wir beschäftigen noch zwei Mitarbeiterinnen in Vollzeit.Nun möchte ich wieder ein paar Stunden arbeiten, jedoch deutlich weniger als vorher( nur sechs Stunden in der Woche im Gegensatz zu dreißig ). Meine Steuerberaterin meint das ginge nicht, da meine Kollegin und ich die GbR haben ,werden wir als Gewerkschafter veranlagt. Die Elterngeldstelle hat damit kein Problem. Ich solle nur die Stunden aufschreiben die ich machen wolle und wieviel Geld ich dann bekäme, wird vom Elterngeld abgezogen- fertig. Können Sie mir sagen was ich bedenken muss? Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen. ...
von Laura2015 am 24.07.2015, 10:35